Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt mehrheitlich mit 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung wie folgt:

 

  1. Der Rat der Stadt Brakel stimmt – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht – der Beteiligung der Westfalen Weser Netz GmbH an der zu gründenden Wassernetz-Servicegesellschaft mbH  mit einem Stammkapital von 200.000,- € zu. Der Anteil der Westfalen Weser Netz GmbH am Stammkapital beläuft sich auf 50 %.

 

  1. Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde oder das Registergericht sowie aus steuerlichen Gründen Änderungen der Gesellschaftsverträge als notwendig erweisen, erklärt sich der Rat der Stadt Brakel damit einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt des Gesellschaftsvertrages nicht verändert wird und kommunalrechtliche Belange nicht betroffen sind.

 

  1. Der Vertreter der Stadt Brakel in der Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG wird bevollmächtigt und beauftragt, die Geschäftsleitung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG zu ermächtigen und zu beauftragen, in der Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Netz GmbH den Beschlüssen zur Umsetzung der obigen Ratsbeschlüsse zuzustimmen und insbesondere die Geschäftsleitung der Westfalen Weser Netz GmbH zu ermächtigen und zu beauftragen, die hierfür notwendigen Schritte umzusetzen.

Herr Dr. Narath führt aus, dass ab dem 01.01.2018 die Wasserwerke Paderborn (WWP) Konzessionärin für den Bereich Trinkwasser in den Versorgungsgebieten der Stadt Paderborn, der Stadt Bad Lippspringe und der Gemeinde Borchen werden soll. Die örtlichen Wasserwerke sowie die Wassernetze stünden bereits heute im Eigentum der WWP. Um eine weitere effiziente und sichere Trinkwasserversorgung sicherzustellen, beabsichtigen die Parteien WWN und WWP, das Gemeinschaftsunternehmen „Wassernetz-Servicegesellschaft mbH“ zu gründen. Die Beteiligungsquoten sollen je 50% am Stammkapital von 200.000 € betragen.