Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss stellt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 „Ergänzungsbereich im zentralen Versorgungsbereich der Innenstadt“ in der Kernstadt Brakel einstimmig fest und beschließt, den festgestellten Bebauungsplanentwurf nebst Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.


Sachverhalt:

 

Der Vorsitzende erteilt Verw.-Ang. Bohnenberg das Wort, der einen Überblick auch gemäß Tischvorlage gibt.

 

 

a. Beratung von Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden

 

LWL - Archäologie für Westfalen

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig, der Bitte des LWL - Archäologie für Westfalen um rechtzeitige Benachrichtigung zur Einplanung einer baubegleitenden Untersuchung bei Bodeneingriffen in einem ausgewählten Teilbereich des Plangebietes, in dem sich das ehemalige Siechenhaus der Stadt Brakel bis 1754 befand, per Erweiterung des schon vorhandenen Hinweises in der Planung nachzukommen.

 

 

RWE

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt den Hinweis der RWE auf im Plangebiet befindliche Gasversorgungsleitungen und, bei Maßnahmen diesbezüglich, auf rechtzeitige Abstimmungen hierzu aus folgenden Gründen einstimmig zur Kenntnis:

 

Die Freihaltung vorhandener Versorgungsleitungen von Beeinträchtigungen ist nicht Sache des Bebauungsplanes, sondern seiner baulichen Umsetzung, bei der vorhandene Leitungen beachtet werden müssen. Entsprechende Abstimmungen finden stets rechtzeitig statt.

 

 

Deutsche Telekom

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt den Hinweis der Deutschen Telekom auf im Plangebiet befindliche Telekommunikationslinien und, im Rahmen des Ausbaus ihres Telekommunikationsnetzes, auf ein rechtzeitiges Anzeigen der zukünftigen Erschließungsmaßnahmen für den Planbereich einstimmig zur Kenntnis.

 

 

Wehrbereichsverwaltung West

1. Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme der Wehrbereichsverwaltung West zu nicht berührten Belangen bei Einhaltung von Bauhöhen bis 30m über Grund bei der späteren Planverwirklichung aus folgenden Gründen einstimmig zur Kenntnis:

 

Mit solchen Bauhöhen ist bei einer späteren Umsetzung dieser Planung nicht zu rechnen.

 

2. Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme der Wehrbereichsverwaltung West zur Lage des Plangebietes unter einem Abschnitt des militärischen Nachttiefflugsystems in 525m Höhe aus folgenden Gründen einstimmig zur Kenntnis:

 

Konsequenzen für die Planung und deren Umsetzung ergeben sich daraus nicht, da diese Lage offensichtlich zu keinen nennenswerten Störungen des Plangebietes durch den militärischen Flugbetrieb führt.

 

 

Kreis Höxter

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme des Kreises Höxter zur Unberührtheit einer Ausbaumaßnahme zum Gewässer „Meierbach“ von der Planung aus folgenden Gründen einstimmig zur Kenntnis:

 

Nach Rücksprache mit dem Wasser-/ Abwasserwerk der Stadt Brakel bleibt das Gewässer im jetzigen Zustand. Bei einer Ausbaumaßnahme wird die Stadt entsprechend eingebunden. Zu einer Beeinträchtigung durch die vorliegende Planung würde es dabei nicht kommen.

 

 

b. Offenlegungsbeschluss