Die Mittel nach der Hauptsatzung werden nur gegen einen Nachweis erteilt. Solch ein Nachweis liegt aber von keinem Verein vor.

 

Erwin Volkhausen schlägt vor, dieses Geld auf das Konto des BZA zu überweisen. Damit kann der BZA jederzeit über das Geld verfügen. Dieser Vorschlag wird einstimmig angenommen.