StOVR Frischemeier
informiert über den in 2018 geplanten Ausbau der K 41 (innerhalb u. außerhalb
der OD Frohnhausen) sowie der K 54 (außerhalb der OD Frohnhausen). Da es sich
bei dem Ausbau der Ortsdurchfahrt auch um die Anlegung von beidseitigen
Gehwegen handelt, sei mit dem Kreis Höxter eine Vereinbarung dahingehend
getroffen worden, dass den Ausbau der Straße der Kreis Höxter trage und die
anteiligen Kosten für den Gehweg im Innenbereich der Ortschaft die Stadt
Brakel. Hierzu werde ein Beitrag in Höhe von 50% der anrechenbaren Kosten von
den Anliegern erhoben. Dies sei bereits mit den Anliegern erörtert und
einvernehmlich befürwortet worden.
Abschließend informiert StOVR Frischemeier über die Bitte der Bezirksregierung, dass der Rat über diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen Stadt und Kreis Höxter informiert werde. Der Bitte sei mit dieser Mitteilung entsprochen worden.