Beschluss:
Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig die Anpassung der Förderung der ehrenamtlichen Mitglieder wie folgt:
Gemäß § 9 Abs. 3 BHKG NRW erhalten die Fördervereine der Einsatzabteilungen der Feuerwehr Stadt Brakel jährlich je aktive Einsatzkraft einen Betrag in Höhe von 15,00 €, die Jugendfeuerwehr und die musiktreibenden Einheiten jeweils eine pauschale Förderung in Höhe von 400,00 €.
Auf der Grundlage des § 22 Abs. 1 BHKG NRW erhalten die Fördervereine der Einsatzabteilungen der Feuerwehr Stadt Brakel als pauschalen Auslagenersatz eine Entschädigung in Höhe von 1,50 € je Einsatzstunde.
Über die Beratung im Haupt- und
Finanzausschuss berichtet Bürgermeister Temme
und erteilt das Wort an StVR Loermann
zur Erläuterung des Sachverhalts. Dieser erklärt, dass zum Antrag der
CDU-Fraktion auf Grundlage des neuen BHKW NRW eine Prüfung dahingehend
vorgenommen wurde, den Fördervereinen der Einsatzabteilungen der Wehren eine
Zuwendung zukommen zu lassen. Seitens der Verwaltung wurde ein Vorschlag
unterbreitet, wie es nach den alten Vorschriften schon der Fall gewesen war,
aber schon seit 2002 Bestand habe. Die Aufwandsentschädigung sei nun
entsprechend angepasst worden.
Auf Nachfrage des Ratsherrn Heilemann erklärt StVR Loermann, dass die Rückfahrt nicht mehr zum Einsatz gerechnet werde.