Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt mit 8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung mehrheitlich, zum Bauantrag auf Nutzungsänderung: Künstlerwerkstatt wird Wohngebäude (Grundstück der alten Kläranlage), Brakel-Gehrden, Außenbereich, das Einvernehmen nicht zu erteilen.


Dipl.-Ing. Bohnenberg erläutert den Mitgliedern den Sachverhalt lt. Vorlage, es liege ein Bauantrag der Künstlerwerkstatt im Außenbereich von Brakel-Gehrden (Grundstück der ehemaligen Kläranlage) auf Nutzungsänderung in ein Wohngebäude vor, zu dem die Stadt Brakel über das Einvernehmen zu entscheiden habe.

 

Gegen das Vorhaben, das weit im Außenbereich des Stadtbezirkes Brakel-Gehrden liege, bestehen seitens der Verwaltung allerdings Bedenken, da es sich nicht um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) handele, was für die Art (dauerhaftes Wohnen) der beabsichtigten Nutzung jedoch unerlässlich sei. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange wird allein schon deshalb gesehen, weil das Vorhaben die Entstehung einer Splittersiedlung befürchten lasse. Zudem widerspreche es den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Stadt Brakel (hier: Fläche für die Landwirtschaft). Das Einvernehmen solle daher aus Sicht der Verwaltung nicht erteilt werden und somit auch kein Präzedenzfall geschaffen werden.

 

Die Angelegenheit wirft anschließend Diskussionsbedarf auf. Ratsfrau Beineke befürwortet den Antrag auf Nutzungsänderung, da ihrer Kenntnis nach Atelier und auch Kursangebot noch erweitert werden sollen, was in jedem Fall eine Bereicherung für die Ortschaft Gehrden bedeute und nicht verhindert werden solle. StBR Groppe bittet zu bedenken, dass das Nutzungsrecht für die Künstlerwerkstatt von der heute zu fällenden Entscheidung nicht tangiert werde. Es bestehen auch keine Einwände, wenn die Inhaber gelegentlich im Atelier übernachten, ein dauerhaftes Wohnrecht kann allerdings nicht ermöglicht werden.

Bürgermeister Temme fügt hinzu, dass das Atelier in jedem Fall eine touristische Aufwertung der Region bedeute. Er bittet aber zu bedenken, dass, selbst, wenn die Stadt Brakel hier das Einvernehmen erteilen würde, der Antrag durch den Kreises Höxter als zuständige Genehmigungsbehörde abgelehnt werde.

 

Der Ausschussvorsitzende und weitere Mitglieder des Ausschusses sind sich abschließend einig, dass das Atelier in jedem Fall eine große Bereicherung für die Region bedeute, der heute zu fassende Beschluss allerdings nicht gegen geltendes Recht verstoßen dürfe.