Nach einstimmigem Beschluss wurde der Abgabetermin für Anträge bis zur Sitzung, an dem über die Mittel entschieden wird, neu festgesetzt. Die bisherige Vorgehensweise, dass Anträge bis 31.3. eines jeden Jahres vorgelegt werden müssen, ist somit angepasst worden.

 

Anträge für Vereinsfördermittel lagen vor vom Spielmannszug, der Chorgemeinschaft, der MKI, der RKI und des Hallenfördervereines.

 

Je 150,00 € erhalten:

-      der Spielmannszug,

-      die Chorgemeinschaft,

-      die MKI,

-      die Reservistenkameradschaft

-       

Die Restsumme (424,67 €) erhält der Hallenförderverein aufgrund des 40-jährigen Hallenjubiläums.

 

Auch in Zukunft - wie auch bereits in der Vergangenheit gehandhabt - sollen Vereine bei besonderen Anlässen entsprechend berücksichtigt werden.