Sitzung: 13.07.2017 Rat
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Beschluss:
Mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl
der Ratsmitglieder wird bei 15 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen
einer Änderung der Hauptsatzung nicht
zugestimmt.
Der Ratsbeschluss hat damit zur Folge, dass entsprechend der gesetzlichen Regelung die Zahlung einer monatlichen Aufwandsentschädigung für Bezirksausschussvorsitzenden in Höhe von 211,90 €, rückwirkend ab dem 01.01.2017, erfolgt.
Nachfolgend aufgeführte
Ausschussvorsitzende erklären sich vorab für befangen und nehmen an der
Beratung und Beschlussfassung nicht
teil:
Ulrich
Disse, Tobias Gadzinski, Andreas Gerson, Raimund Giefers, Ursula Grewe, Thomas
Groppe, Ewald Hanisch, Hartwig Menke, Dirk Simon.
Bürgermeister Temme weist darauf hin, dass im Nachgang zur letzten Sitzung des
Rates die Vorlage entsprechend modifiziert wurde. Das Ministerium des Landes
sei mittlerweile zu der Rechtsauffassung gelangt, dass nunmehr die
Bezirksausschüsse als Ausschüsse im Sinne des § 46 GO NRW einzuordnen seien und
somit den Ausschussvorsitzenden eine monatliche Aufwandsentschädigung, in
diesem Fall von 211,90 € zustehe.
Ratsfrau Hogrebe-Oehlschläger appelliert an die anwesenden Vorsitzenden,
darauf zu verzichten. Dies habe mit einem Ehrenamt nichts mehr zu tun, für die
Stadt bedeute diese monatliche Aufwandsentschädigung eine zusätzliche jährliche
Belastung von knapp 33.000 €.
Diesem stimmt Ratsherr Heilemann zu. Der Rat sei in den vergangenen Jahren immer darauf
bedacht gewesen, zu sparen. Nun erhalte ein Ratsherr, der z.B. Vorsitzender
zweier Ausschüsse sei und eine weitere Funktion inne habe, eine monatliche
Entschädigung von über 1.000 €.
Die Ratsfrauen Cardamone und Beineke
sehen die Arbeit im Rat und in den Ausschüssen ebenfalls als ein Ehrenamt an,
in dem man für das Wohl der Stadt entscheide. Sie seien der Meinung dass die
Ausschussvorsitzenden, die bereits eine zusätzliche Aufwandsentschädigung
erhalten, hierauf verzichten sollten.
Ratsherr Multhaupt erklärte die Absicht, einen Erweiterungsantrag stellen zu
wollen - wenn dem Verwaltungsvorschlag auf Ausschluss der Bezirksausschüsse
nicht entsprochen worden wäre – in dem Sinne, dann alle Ausschüsse von einer
Aufwandsentschädigung auszuschließen.
Er
beantragt für den Punkt die namentliche Abstimmung.
Ratsherr Steinhage meldet sich für die CDU-Fraktion zu Wort und beantragt im Gegenzug die geheime
Abstimmung. Er empfinde zudem die hier getätigten Aussagen als
Geringschätzung über die Arbeit der Ausschussvorsitzenden. Als ehem. Ausschussvorsitzender
kenne er die Belastung, gerade auf den Dörfern werde man zu allen Zeiten und zu
allen Themen angesprochen. Er sehe die Aufwandsentschädigung zum einen als
Wertschätzung zum anderen aber auch als Investition in die Zukunft, um neue,
aber auch junge Leute zu motivieren, sich politisch zu engagieren.
Auf die Anregung des Ratsherrn Schulte, die Landesregierung auf eine
mögliche flexiblere Lösungsvariante zur Zahlung der Aufwandsentschädigung
anzusprechen erklärt Bürgermeister Temme,
dass die Verwaltung bereits ein entsprechendes Schreiben an die Landesregierung
versandt habe. Eine Antwort sei noch nicht eingegangen.
Ratsherr Oeynhausen macht den Vorschlag, den Beschlussvorschlag der
Verwaltung in der heutigen Sitzung abzulehnen, um bei einer evtl. Neuregelung
der Aufwandsentschädigung durch die Landesregierung eine erneute
Beschlussfassung herbeizuführen. Hierzu erklärt Herr Oesselke, dass dies aber ebenfalls die Konsequenz habe, dass an die
Ausschussvorsitzenden rückwirkend zum 01.01.2017 eine Aufwandsentschädigung zu
zahlen wäre, denn der Anspruch auf Zahlung sei somit gegeben.
Vor der geheimen Wahl hält Bürgermeister Temme fest, dass eine „Ja-Stimme“ die Aufwandsentschädigung durch Änderung der
Hauptsatzung ablehne. Als
Stimmenzähler fungieren die Ratsherren Koch
und Anke.
Nach Auszählung der Stimmzettel verliest
Bürgermeister Temme das Ergebnis wie
folgt:
Über den Beschlussvorschlag der Verwaltung
auf Änderung der Hauptsatzung wurde wie folgt abgestimmt:
15 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
2 Enthaltungen.