Der Vorsitzende verliest das diesbezügliche Schreiben der SPD und stellt klar, zu 1), dass ein „Antrag“ zur Instandsetzung der Friedhofstür nicht gestellt worden sei und dieser im übrigen auch entbehrlich gewesen sei, zumal die Instandsetzung ohnehin vorgesehen war und auch im Zuge der Anstricharbeiten mit durchgeführt worden sei.

 

Zu 2): Die Kritik der SPD hinsichtlich der Formulierung der Niederschrift ist unbegründet. Das „Parken“ von Finanzmitteln ist haushaltsrechtlich unzulässig.

 

Der Schriftführer Heinz Groppe verwies auf die recht lange Sitzung im August 2007 mit schwierigen Themen und einer vierseitigen Niederschrift und bat darum, derartige Niederschriften nur bei sachlich-fachlichen Mängeln und nicht bei unterschiedlicher „Formulierungsauslegung“ zu beanstanden.

 

Auf eine Abstimmung über den Antrag wurde von Frau Dauber verzichtet.