Beschluss:
Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig den Bebauungsplan Nr. 32 - 1. Änderung „Gewerbegebiets-Ergänzung Brakel West - Riesel“ in der Kernstadt Brakel gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Südwesten der Kernstadt Brakel, westlich der B 252 zwischen den dort vorhandenen Verkehrsflächen.
Er ist Teil der Gemarkung Riesel und umfasst in der Flur 1 die Flurstücke 345 tlw. und 346 tlw.
Bürgermeister Temme verweist auf die Sitzung des Bauausschusses, in dem die Angelegenheit vorgestellt und beraten wurde. Da keine weitere Diskussion gewünscht wurde, lässt Bürgermeister Temme über die eingegangenen Stellungnahmen wie folgt abstimmen:
a. Beratung von Stellungnahmen aus der
Offenlegung
keine
b. Beratung von Stellungnahmen aus der
Beteiligung der Behörden
Beiträge
im Sinne eines Einverständnisses (keine Anregungen und Bedenken, keine
Hinweise) mit der Satzung sind von folgenden Behörden/ Trägern öffentlicher
Belange vorgelegt worden:
Avacon
AG, TenneT TSO GmbH, Bundesnetzagentur, GASCADE Gastransport GmbH, Unitymedia
NRW GmbH, Westfalen Weser Netz GmbH.
Nachstehende Stellungnahmen im Sinne von Hinweisen, Anregungen und Bedenken sind vorgebracht worden:
Westnetz GmbH
Diese weist darauf hin, dass sich am Rand des Geltungsbereiches der Planung bereits Gasleitungen ihres Versorgungsnetzes befinden.
Beschluss:
Der Rat der
Stadt Brakel nimmt den Hinweis der Westnetz GmbH zu am Rand des
Geltungsbereiches der Planung befindlichen Gasleitungen einstimmig zur Kenntnis.
Deutsche Telekom Technik GmbH
Diese weist darauf hin, dass sich im Planbereich Telekommunikationslinien ihres Unternehmens befinden.
Beschluss:
Der Rat der
Stadt Brakel nimmt den Hinweis der Deutsche
Telekom Technik GmbH zum Vorhandensein von
Telekommunikationslinien im Planbereich einstimmig zur Kenntnis.
Kreis Höxter
Dieser weist darauf hin, dass eine Anpassung an die sich aus der Erweiterung des Gewerbegebietes ergebende Abwassersituation erforderlich ist.
Beschluss:
Der Rat der
Stadt Brakel nimmt den Hinweis des Kreis
Höxter zur Anpassung an die sich aus der Erweiterung des
Gewerbegebietes ergebende Abwassersituation einstimmig zur Kenntnis; durch die Änderung
des Bebauungsplans ergibt sich hinsichtlich der Abwasserentsorgung keine zu
berücksichtigende Änderung.
c. Satzungsbeschluss