Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig den Bebauungsplan Nr. 32 - 1. Änderung „Gewerbegebiets-Ergänzung Brakel West - Riesel“ in der Kernstadt Brakel gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Südwesten der Kernstadt Brakel, westlich der B 252 zwischen den dort vorhandenen Verkehrsflächen.

Er ist Teil der Gemarkung Riesel und umfasst in der Flur 1 die Flurstücke 345 tlw. und 346 tlw.


Bürgermeister Temme verweist auf die Sitzung des Bauausschusses, in dem die Angelegenheit vorgestellt und beraten wurde. Da keine weitere Diskussion gewünscht wurde, lässt Bürgermeister Temme über die eingegangenen Stellungnahmen wie folgt abstimmen:

 

a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung

 

keine

 

b. Beratung von Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden

 

Beiträge im Sinne eines Einverständnisses (keine Anregungen und Bedenken, keine Hinweise) mit der Satzung sind von folgenden Behörden/ Trägern öffentlicher Belange vorgelegt worden:

 

Avacon AG, TenneT TSO GmbH, Bundesnetzagentur, GASCADE Gastransport GmbH, Unitymedia NRW GmbH, Westfalen Weser Netz GmbH.

 

Nachstehende Stellungnahmen im Sinne von Hinweisen, Anregungen und Bedenken sind vorgebracht worden:

 

Westnetz GmbH

 

Diese weist darauf hin, dass sich am Rand des Geltungsbereiches der Planung bereits Gasleitungen ihres Versorgungsnetzes befinden.

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel nimmt den Hinweis der Westnetz GmbH zu am Rand des Geltungsbereiches der Planung befindlichen Gasleitungen einstimmig zur Kenntnis.

 

Deutsche Telekom Technik GmbH

 

Diese weist darauf hin, dass sich im Planbereich Telekommunikationslinien ihres Unternehmens befinden.

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel nimmt den Hinweis der Deutsche Telekom Technik GmbH zum Vorhandensein von Telekommunikationslinien im Planbereich einstimmig zur Kenntnis.

 

Kreis Höxter

 

Dieser weist darauf hin, dass eine Anpassung an die sich aus der Erweiterung des Gewerbegebietes ergebende Abwassersituation erforderlich ist.

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel nimmt den Hinweis des Kreis Höxter zur Anpassung an die sich aus der Erweiterung des Gewerbegebietes ergebende Abwassersituation einstimmig zur Kenntnis; durch die Änderung des Bebauungsplans ergibt sich hinsichtlich der Abwasserentsorgung keine zu berücksichtigende Änderung.

 

c. Satzungsbeschluss