Beschluss: zur Kenntnis genommen

VAng. Bohnenberg nimmt in seiner Berichterstattung Bezug auf den Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen Nr. 97/2017. Das Freistellungsverfahren gemäß § 67 BauO NRW falle 20 Jahre nach der gesetzlichen Einführung durch die Bauordnung, letztlich aus Gründen der Rechtssicherheit, weg. Mit dem Wegfall seien bereits jetzt Auswirkungen auf noch nicht fertiggestellte Bauvorhaben verbunden.

Es sei daher bei noch eingehenden Vorlagen in der Genehmigungsfreistellung generell erforderlich, dem Antragsteller mitzuteilen, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen sei, um so den Bauherren letztendlich Rechtssicherheit geben zu können.

 

Kenntnisnahme:

 

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.