Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag des Bürgers vom 14.03.2017, Eingang per E-Mail vom 15.03.2017, vertreten durch den Rechtsanwalt Block, die am 08.09.2016 vom Rat der Stadt Brakel beschlossenen Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Brakel rückwirkend zu ändern nicht zu entsprechen.


Bürgermeister Temme verweist bezüglich der Eingabe eines Bürgers im Zusammenhang mit der im September 2016 durchgeführten Satzungsänderung der Friedhofsgebühren auf den umfangreichen Sachverhalt in der Vorlage und erteilt das Wort an Peter Frischemeier.

Dieser trägt vor, dass der Bürger in seiner Eingabe die Kalkulation der Anlagenverzinsung sowie den festgesetzten Anteil öffentlichen Grüns kritisiere. Die Begründungen dazu führt er, wie in der Vorlage unter Begründung Zinssatz sowie Begründung „Öffentliches Grün“ umfangreich dargestellt, aus. Abschließend empfiehlt er den Ausschussmitgliedern, der Beschlussempfehlung der Verwaltung zu folgen und dem Antrag des Bürgers nicht zu entsprechen.

 

Ratsherr Schulte fragt an, in wie weit sich die Gebühr auswirken würde, wenn man unterstellt, dass der Anteil für Öffentliches Grün bei 20% und der für die Gebührenkalkulation angesetzte Zinssatz bei 4% liegen würde. Herr Gehle erklärt hierzu, dass dann der Bescheid um 824 € geringer ausfallen würde.

 

Bürgermeister Temme bedauert diese Angelegenheit, jedoch würde man mit einer Entscheidung für den Beschwerdeführer einen Präzedenzfall schaffen. Im Extremfall würde der Sozialhilfeträger für die Kosten aufkommen.