Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur beschließt einstimmig als Beschlussempfehlung für den Rat, die „Richtlinien zur Förderung von Geschäftsansiedlungen nach Leerstand in der Innenstadt Brakel“ entsprechend dem als Anlage beigefügten Änderungsentwurf zu ergänzen.

 

 

 


StI Kleinschmidt teilt den Mitgliedern des Ausschusses mit, dass auf Beschluss des Rates vom 11.05.2010 erstmals „Richtlinien zur Förderung von Geschäftsansiedlungen nach Leerstand in der Innenstadt Brakel“ verabschiedet und durch weitere Beschlussentscheidungen entsprechend modifiziert wurden. Als Ziel zum Erhalt und zur Steigerung der Innenstadtattraktivität sollen vorhandene Leerstände beseitigt und zukünftige Leerstände vermieden werden. Er berichtet, dass sich die Richtlinien bereits als gut funktionierendes Förderungsinstrument im Leerstands-Management etabliert hätten.

 

Die Mitglieder erhalten im Anschluss einen detaillierten Überblick über die entsprechenden Änderungsvorschläge:

 

Bezeichnung der Richtlinie:

textliche Ergänzung zum Fördergebiet („Ortskerne der Ortschaften“)

 

Einleitung der Richtlinie:

textliche Ergänzung zum Fördergebiet („Ortskerne der Ortschaften“)

 

unter Punkt 1 „Fördergegenstand“:

Anpassung der Einzelfallregelung in Bezug auf Betriebsnachfolger und Gaststättengewerbe

 

unter Punkt 4.6:

Ergänzung der Antragsformalitäten um eine 6-Monatsfrist zur Antragstellung nach Neueröffnung/-ansiedlung eines Betriebs

 

Diese Änderungen auf Grundlage von Erfahrungswerten unterstützen eine flexiblere und praxisorientierte Anwendung der Richtlinien bei der Beurteilung, Bearbeitung und Entscheidung über mögliche zukünftige Förderanträge im Sinne der Entwicklung der Innenstadt und der Ortskerne.

 

Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Rissing, freut sich, dass durch dieses Förderinstrument jährlich Mittel in Höhe von 20.000 € bereit gestellt werden konnen.

 

Auf Anfrage des Herrn Siebrecht erklärt Bürgermeister Temme, dass sich derzeit keine Anträge im schwebenden Verfahren befänden, erst zukünftige Antragstellungen können von dieser Richtlinienänderung profitieren.