Beschluss:
Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig, dem
Wegeeinziehungsverfahren nach den Bestimmungen des § 7 Straßen- und Wegegesetz
NRW für die in der Anlage kenntlich gemachte Teilfläche des städtischen Weges
in der Gemarkung Brakel, Flur 50, Flurstück 140 zuzustimmen, da diese
Wegefläche keine Verkehrsbedeutung mehr hat.
Die Wegeteilfläche wird nach Abschluss des Wegeeinziehungsverfahrens an die Interessentin veräußert.
Bürgermeister Temme erläutert kurz den Sachverhalt über die Einziehung eines Wegeteilstücks zum ehem. Café Waldfrieden dahingehend, dass das Wegeteilstück seine Verkehrsbedeutung verloren habe und ausschließlich von der angrenzenden Nachbarin als Grundstückszufahrt benutzt werde.