Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig wie folgt:

 

(1)                        Die Stadt Brakel stimmt einer Verschmelzung der EAM Sammel- und Vorschalt Mitte GmbH, der EAM Sammel- und Vorschalt Süd GmbH sowie der EAM Sammel- und Vorschalt 2015 GmbH auf die EAM Sammel- und Vorschalt Nord GmbH gemäß dem Verschmelzungsvertrag (Anlage 7) sowie dem Gesellschaftsvertrag der EAM Sammel- und Vorschalt 5 GmbH (Anlage 5) zu. Die da- mit einhergehende Erhöhung der mittelbaren Beteiligungsquote an der EAM GmbH & Co. KG gemäß Anlage 2 nimmt die Stadt Brakel zur Kenntnis.

 

(2)                        Herr Bürgermeister Temme wird ermächtigt und beauftragt, zur Umsetzung des Beschlusses einen Beauftragten gemäß Anlage 8 unter Befreiung von § 181 BGB zu bevollmächtigen, die notwendigen Zustimmungsbeschlüsse zur Verschmelzung zu fassen und alle weiteren Schritte zur Umsetzung in die Wege zu leiten.

 


Bürgermeister Temme begrüßt Herrn Andreas Schneider seitens der EAM aus Kassel, der für Fragen zu diesem Thema zur Verfügung steht.

 

Herr Schlenhardt führt zunächst einleitend aus, dass die Stadt Brakel mittelbar über die Sammel- und Vorschalt-GmbH Nord an der EAM beteiligt sei und somit von der Verschmelzung der EAM Sammel- und Vorschaltgesellschaften betroffen sei.

 

Herr Schneider präsentiert u. a. die Gesellschafterstruktur der EAM und erläutert, dass es sich aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten herausgestellt habe, dass eine Beteiligung sämtlicher Städte und Gemeinden über eine einzige Sammel- und Vorschalt-GmbH sinnvoller sei und vor allem die steuerlichen Nachteile zwischen den verschiedenen Sammel- und Vorschalt-GmbHs vermeide.

 

Zur Anfrage des Ratsherrn Simon erläutert Herr Schneider, da die Altgesellschaften eine andere Beteiligungs- sowie Dividendenstruktur aufweisen würden, sei eine gerechte Verschmelzung sämtlicher Sammel- und Vorschaltgesellschaften nicht möglich, so dass die Struktur bei den Altgesellschaftern bestehen bleibe.