Beschluss:
Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig wie folgt:
(1)
Die Stadt Brakel stimmt einer Verschmelzung
der EAM Sammel- und Vorschalt Mitte GmbH, der EAM Sammel- und Vorschalt Süd
GmbH sowie der EAM Sammel- und Vorschalt 2015 GmbH auf die EAM Sammel- und
Vorschalt Nord GmbH gemäß dem Verschmelzungsvertrag (Anlage 7) sowie dem
Gesellschaftsvertrag der EAM Sammel- und Vorschalt 5 GmbH (Anlage 5) zu. Die
da- mit einhergehende Erhöhung der mittelbaren Beteiligungsquote an der EAM
GmbH & Co. KG gemäß Anlage
2 nimmt die Stadt Brakel zur Kenntnis.
(2) Herr Bürgermeister Temme wird ermächtigt und beauftragt, zur Umsetzung des Beschlusses einen Beauftragten gemäß Anlage 8 unter Befreiung von § 181 BGB zu bevollmächtigen, die notwendigen Zustimmungsbeschlüsse zur Verschmelzung zu fassen und alle weiteren Schritte zur Umsetzung in die Wege zu leiten.
Bürgermeister Temme begrüßt Herrn Andreas Schneider
seitens der EAM aus Kassel, der für Fragen zu diesem Thema zur Verfügung steht.
Herr Schlenhardt
führt zunächst einleitend aus, dass die Stadt Brakel mittelbar über die Sammel-
und Vorschalt-GmbH Nord an der EAM beteiligt sei und somit von der
Verschmelzung der EAM Sammel- und Vorschaltgesellschaften betroffen sei.
Herr Schneider
präsentiert u. a. die Gesellschafterstruktur der EAM und erläutert, dass es
sich aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten herausgestellt habe, dass eine
Beteiligung sämtlicher Städte und Gemeinden über eine einzige Sammel- und
Vorschalt-GmbH sinnvoller sei und vor allem die steuerlichen Nachteile zwischen
den verschiedenen Sammel- und Vorschalt-GmbHs vermeide.
Zur Anfrage des Ratsherrn Simon erläutert Herr Schneider, da die Altgesellschaften eine andere Beteiligungs- sowie Dividendenstruktur aufweisen würden, sei eine gerechte Verschmelzung sämtlicher Sammel- und Vorschaltgesellschaften nicht möglich, so dass die Struktur bei den Altgesellschaftern bestehen bleibe.