Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig, die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der „Offenen Ganztagsschule“ im Primarbereich in Brakel vom 19. Mai 2006 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 03.02.2016 wie folgt zu ändern:

 

Nr.

streichen

ersetzen

1

 

 

Anlage zu § 3 Abs. 5 der Satzung

Elternbeiträge für den Besuch der offenen Ganztagsschule werden nach folgender Staffel erhoben:

 

Jahresbruttoeinkommen

EURO

mtl. Beitrag

EURO

bis 18.750,00

18,00

bis 24.250,00

27,00

bis 30.750,00

42,00

bis 38.250,00

60,00

bis 46.750,00

90,00

bis 56.250,00

118,00

bis 62.000,00

145,00

über 62.000,00

170,00

Artikel I

 

Anlage zu § 3 Abs. 5 der Satzung

Elternbeiträge für den Besuch der offenen Ganztagsschule werden nach folgender Staffel erhoben:

 

Jahresbruttoeinkommen

EURO

mtl. Beitrag

EURO

bis 18.750,00

18,00

bis 24.250,00

27,00

bis 30.750,00

42,00

bis 38.250,00

60,00

bis 46.750,00

90,00

bis 56.250,00

118,00

bis 62.000,00

145,00

über 62.000,00

180,00 *)

*): Ab dem 01.08.2018 erhöht sich die Höchstgrenze jährlich zum Schuljahresbeginn –kaufmännisch gerundet- um jeweils 3%.

2

 

Artikel II

 

Die Satzungsänderung tritt zum 01.08.2017 in Kraft

 

 


Bürgermeister Temme informiert einleitend über den Erlass des Schulministeriums hinsichtlich der Änderung zur Höchstgrenze (von 170,00 € auf 180,00 €) der Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule. Der Haupt- und Finanzausschuss habe sich in seiner Sitzung bereits damit befasst und dem Beschluss einstimmig zur Änderung empfohlen.