Beschluss:
Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig, die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der „Offenen Ganztagsschule“ im Primarbereich in Brakel vom 19. Mai 2006 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 03.02.2016 wie folgt zu ändern:
Nr. |
streichen |
ersetzen |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1 |
Anlage zu § 3 Abs.
5 der Satzung Elternbeiträge für den
Besuch der offenen Ganztagsschule werden nach folgender Staffel erhoben:
|
Artikel I Anlage zu § 3 Abs.
5 der Satzung Elternbeiträge für den
Besuch der offenen Ganztagsschule werden nach folgender Staffel erhoben:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2 |
|
Artikel
II Die Satzungsänderung tritt zum 01.08.2017 in Kraft |
Bürgermeister Temme informiert einleitend über den Erlass des Schulministeriums hinsichtlich der Änderung zur Höchstgrenze (von 170,00 € auf 180,00 €) der Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule. Der Haupt- und Finanzausschuss habe sich in seiner Sitzung bereits damit befasst und dem Beschluss einstimmig zur Änderung empfohlen.