Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Brakel, die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der „Offenen Ganztagsschule“ im Primarbereich in Brakel vom 19. Mai 2006 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 03.02.2016 wie folgt zu ändern:

 

Nr.

streichen

ersetzen

1

 

 

Anlage zu § 3 Abs. 5 der Satzung

Elternbeiträge für den Besuch der offenen Ganztagsschule werden nach folgender Staffel erhoben:

 

Jahresbruttoeinkommen

EURO

mtl. Beitrag

EURO

bis 18.750,00

18,00

bis 24.250,00

27,00

bis 30.750,00

42,00

bis 38.250,00

60,00

bis 46.750,00

90,00

bis 56.250,00

118,00

bis 62.000,00

145,00

über 62.000,00

170,00

Artikel I

 

Anlage zu § 3 Abs. 5 der Satzung

Elternbeiträge für den Besuch der offenen Ganztagsschule werden nach folgender Staffel erhoben:

 

Jahresbruttoeinkommen

EURO

mtl. Beitrag

EURO

bis 18.750,00

18,00

bis 24.250,00

27,00

bis 30.750,00

42,00

bis 38.250,00

60,00

bis 46.750,00

90,00

bis 56.250,00

118,00

bis 62.000,00

145,00

über 62.000,00

180,00 *)

*): Ab dem 01.08.2018 erhöht sich die Höchstgrenze jährlich zum Schuljahresbeginn –kaufmännisch gerundet- um jeweils 3%.

2

 

Artikel II

 

Die Satzungsnderung tritt zum 01.08.2017 in Kraft

 


Bürgermeister Temme erteilt das Wort an Herrn Loermann. Dieser erklärt, dass die Stadt Brakel erst mit der 4. Änderungssatzung im Februar 2016 den Höchstbeitrag auf 170,00 € entsprechend angepasst habe. Mit Schreiben vom 01.03.2016 habe das Schulministerium mitgeteilt, dass in offenen Ganztagsschulen im Primarbereich der Schulträger Elternbeiträge bis zur Höhe von 180,00 € pro Monat pro Kind erheben und einziehen könne. Weiter erhöhe sich ab dem 01.08.2018 die Höchstgrenze jährlich zum Schuljahresbeginn um jeweils 3%.

 

Ratsherr Simon fragt hierzu an, ob nicht eine differenziertere Staffelung der Beitragsgrenzen möglich sei. Er halte dies für sozial gerechter.

 

Bürgermeister Temme nimmt diesen Vorschlag auf und hält fest, dass dies bei der nächsten Änderungssatzung berücksichtig werde.