a)      Gut Abbenburg: Zufahrt von Lkw über den Blinden Weg (Zuckerrübenkampagne)

 

Der Feldweg zwischen den Ortschaften und dem Gut Abbenburg stellt sich desolat dar. Der Weg wird während der Zuckerrübenkampagne verstärkt durch beladene Lkw genutzt. Bei weiterer Nutzung durch schwere Lkw ist der Weg bereits in näherer Zukunft für anderweitige Nutzer nicht mehr befahrbar. Nach Rücksprache mit der Stadt Brakel besteht die Möglichkeit, den Weg für Großfahrzeuge zu sperren.

 

Beschluss:

Der BZA befürwortet einstimmig, währen der nächsten Zuckerrübenkampagne die Situation zu beobachten. Ggf. ist der Weg dann zeitnah durch die Stadt Brakel zu sperren.

 

b)      Spielplatz Steinrieke/Eulenberg

 

Der neue Gehweg zwischen dem Wohngebiet und dem Ortskern über den Spielplatz Steinrieke/Eulenberg Südhang soll in gepflasterter Bauweise entstehen. Der Schuppen auf dem bisherigen Grundstück Reineke soll vorerst nicht abgerissen werden.

 

Beschluss:

Die Stadt Brakel wird gebeten, nach Festlegung des neuen Grundstückzuschnitts des Spielplatzes Steinrieke/Eulenberg und der nachfolgenden Neuprofilierung des Geländes den BZA bei der Neuanordnung der Spielgeräte zu beteiligen. Es wird um die Ersatzpflanzung ortstypischer Bäume für die zu entfernenden Bäume gebeten.

 

c)       Bushaltestelle Volksbank

 

Durch die Umnutzung der ehem. Volksbank-Filiale in privaten Wohnraum gibt es für die Schulkinder derzeit keinen wetterfesten Unterstand mehr. Es ist ein Wartehäuschen in ortstypischer Bauweise zu errichten. Schwierigkeiten bei der Umsetzung ergeben sich durch nicht vorhandene öffentliche Flächen im Bereich der Bushaltestelle.

Es wird vorgeschlagen, dass Thema bei der anstehenden Dorfwerkstatt/IKEK aufzunehmen.

 

d)      Baumfällung am Pius-Kreuz

 

Am Pius-Kreuz zwischen Bellersen und Bökendorf sind 2 Eschen gefällt worden. Es ist per Mail eine Anfrage gestellt worden, ob die Erforderlichkeit zum Fällen der Bäume gegeben war.

 

Hierzu stellt der BZA Bellersen fest: Die Stadt Brakel ist verpflichtet, im Rahmen der ihr obliegenden Sicherungspflicht regelmäßig eine sog. Baumschau vorzunehmen. Bei dieser Baumschau ist ein Pilzbefall der Bäume festgestellt worden, das Fällen der Bäume war unumgänglich.

Es sollen Neuanpflanzungen erfolgen.