Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig, dem Rat der Stadt Brakel folgende Beschlussfassung:

 

„Der 6. Änderung des Rezesses in der Spezial-Separationssache von Istrup wird zugestimmt, sofern gegen die Einziehung der nachfolgenden Flächen in der Gemarkung Istrup keine Einsprüche erhoben werden:

 

zu a) Flur 2, Flurstück 71 teilw.

Frühere Bezeichnung im Rezess von Istrup als Aufstellung zu § 10:

„B. Bezeichnung der Gräben und Gewässer

Plan Nr. 24, Graben im Plan 58 und 63“.

 

Der Bereich des „Rezessgrabens“ zwischen den Flurstücken 70 und 72 der Flur 2 in Brakel-Istrup wird an den Eigentümer der beiden vorgenannten Flurstücke verkauft“.

 

Zu b) Flur 2, Flurstück 126

Dieser Weg ist im Verzeichnis der Wege als Anlage zu § 10 des Rezesses von Istrup als lfd. Nr. 17/2 wie folgt eingetragen: Feldweg vom Wege 17 zum Löwenberge.

Der Weg geht in das Eigentum der Stadt Brakel über und bleibt als öffentlicher Weg erhalten.

 

Zu c) Flur 6, Flurstück 482

Nach der Einziehung wird das Flurstück an den Grundstücksanlieger veräußert.


StOVR Temme trägt aus der Sitzungsvorlage vor.

 

Ratsherr Lohre teilt mit, dass lt. Auskunft des Ratsherrn Allerkamp in der zuvor getagten Sitzung des Bezirksausschusses Istrup dem Beschluss-vorschlag zugestimmt wurde.