Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Brakel einstimmig, im Hinblick auf die fällige Fortschreibung des „Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Brakel“ einen Arbeitskreis zu bilden, der sich mit der Thematik des „Wohnen in (ehemaligen) Laden-Leerständen“ befasst.

 

In diesen Arbeitskreis wird seitens jeder Ratsfraktion ein Vertreter und für den Verhinderungsfall ein Stellvertreter benannt. Weiterhin sollen dem Arbeitskreis ein Vertreter (Verhinderungsvertreter) des Werberings Brakel und der Verwaltung angehören. Die Beteiligung der Anwohner wird zum gegeben Zeitpunkt ebenfalls erfolgen.

 


StBR Groppe erläutert nochmals die Anregung aus der letzten Sitzung des Bauausschusses, die Verwaltung solle in Zusammenarbeit mit dem Kreis Höxter aufgrund des ansteigenden Nutzungsdrucks (Leerstände in der Innenstadt) auf der Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 30 „Sanierungsgebiet Kernstadt Brakel“ für die betreffenden Kerngebiete („MK“) ein Leerstands-Konzept erstellen. Dieses solle Aussagen zur weiteren Vorgehensweise mit derartigen Laden-Leerständen treffen. Nach verwaltungsinternen Besprechungen und unter Beteiligung des Kreises Höxter wurde entschieden, diese ursächlich einzelhandelsbezogene Thematik mit einer bereits fälligen Fortschreibung des „Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Brakel“ zu verbinden. Hier solle der Schwerpunkt „Wohnen in (ehemaligen) Laden-Leerständen“ einfließen und entsprechende Handlungsempfehlungen gegeben werden. Der Anschlussauftrag der avisierten Fortschreibung solle wieder an das Büro „Junker + Kruse Stadtforschung Planung“ aus Dortmund vergeben werden.

 

Ratsherr Tobisch befürwortet die Angelegenheit, stellt sich allerdings die Frage, warum ein Büro für 19.000 € mit der Fortschreibung beauftragt werden muss. Diese Kosten können seiner Meinung nach eingespart werden, indem die Fortschreibung hier vor Ort in Eigenregie erfolge.

 

Ratsfrau Hogrebe-Oehlschläger stimmt den Ausführungen zu, dieses Geld könne in jedem Fall durch Eigeninitiative eingespart werden.

 

StBR Groppe bittet zu bedenken, dass für die geplante Bebauungsplanänderung ein fundiertes Gutachten Dritter vorliegen solle. Zudem seien die Kosten i.H.v. 19.000 € förderungsfähig, und zwar erfolge hier eine Förderung von 60 % aus Mitteln der Städtebauförderung.

 

Ratsherr Oeynhausen sieht den Strukturwandel ursächlich für die aktuelle Leerstandsproblematik, die geplante Änderung des Bebauungsplanes solle aber in jedem Fall Rechtssicherheit bieten. Neue Zielsetzungen müssten nun festgelegt werden und in die Debatte eingestiegen werden, wie das Image der Brakeler Innenstadt künftig gesehen wird. Ziel sei es, das Konzept fortschreiben zu wollen, die Inhalte müssen allerdings neu definiert werden und Gespräche mit allen Beteiligten geführt werden.

 

StOVR Frischemeier erklärt abschließend, dass sich die Voraussetzungen gegenüber 2008 in jedem Fall geändert hätten, die Fortschreibung biete nun auch neue Chancen für die Entwicklung des Einzelhandels in der Brakeler Innenstadt.

 

Ratsherr Koch äußert Bedenken, dass im Ergebnis ein Großteil der Kaufkraft in die Außenbereiche der Stadt verlagert werde.

 

Ratsherr Wulff stimmt den Ausführungen zu, sieht zusätzlich aber auch die Gefahr von möglichen Lärmproblemen für die Anwohner, hervorgerufen durch die in der Innenstadt ansässigen Gastronomiebetriebe.

 

Es besteht Einigkeit im Ausschuss, zur Fortschreibung des Konzeptes einen Arbeitskreis bilden zu wollen, dem je ein Vertreter der Fraktionen, des Werberings und der Verwaltung angehören soll. Die Benennung des v.g. Personenkreises soll bis zur Sitzung des Rates am 09. Februar 2017 erfolgen.