Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Rat der Stadt Brakel einstimmig, im
Hinblick auf die fällige
Fortschreibung des „Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Brakel“
einen Arbeitskreis zu bilden, der sich mit der Thematik des „Wohnen in (ehemaligen) Laden-Leerständen“
befasst.
In diesen Arbeitskreis wird seitens jeder Ratsfraktion ein Vertreter und für den Verhinderungsfall ein Stellvertreter benannt. Weiterhin sollen dem Arbeitskreis ein Vertreter (Verhinderungsvertreter) des Werberings Brakel und der Verwaltung angehören. Die Beteiligung der Anwohner wird zum gegeben Zeitpunkt ebenfalls erfolgen.
StBR Groppe
erläutert nochmals die Anregung aus der letzten Sitzung des Bauausschusses, die
Verwaltung solle in Zusammenarbeit mit dem Kreis Höxter aufgrund des
ansteigenden Nutzungsdrucks (Leerstände in der Innenstadt) auf der Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 30 „Sanierungsgebiet
Kernstadt Brakel“ für die betreffenden Kerngebiete („MK“) ein
Leerstands-Konzept erstellen. Dieses solle Aussagen zur weiteren Vorgehensweise
mit derartigen Laden-Leerständen treffen. Nach verwaltungsinternen Besprechungen
und unter Beteiligung des Kreises Höxter wurde entschieden, diese ursächlich
einzelhandelsbezogene Thematik mit einer bereits fälligen Fortschreibung des
„Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Brakel“ zu verbinden. Hier
solle der Schwerpunkt „Wohnen in (ehemaligen) Laden-Leerständen“ einfließen und
entsprechende Handlungsempfehlungen gegeben werden. Der Anschlussauftrag der
avisierten Fortschreibung solle wieder an das Büro „Junker + Kruse
Stadtforschung Planung“ aus Dortmund vergeben werden.
Ratsherr Tobisch befürwortet die Angelegenheit, stellt sich allerdings die
Frage, warum ein Büro für 19.000 € mit der Fortschreibung beauftragt werden
muss. Diese Kosten können seiner Meinung nach eingespart werden, indem die
Fortschreibung hier vor Ort in Eigenregie erfolge.
Ratsfrau Hogrebe-Oehlschläger stimmt den Ausführungen zu, dieses Geld könne in
jedem Fall durch Eigeninitiative eingespart werden.
StBR Groppe
bittet zu bedenken, dass für die geplante Bebauungsplanänderung ein fundiertes
Gutachten Dritter vorliegen solle. Zudem seien die Kosten i.H.v. 19.000 €
förderungsfähig, und zwar erfolge hier eine Förderung von 60 % aus Mitteln der
Städtebauförderung.
Ratsherr Oeynhausen sieht den Strukturwandel ursächlich für die aktuelle
Leerstandsproblematik, die geplante Änderung des Bebauungsplanes solle aber in
jedem Fall Rechtssicherheit bieten. Neue Zielsetzungen müssten nun festgelegt
werden und in die Debatte eingestiegen werden, wie das Image der Brakeler Innenstadt
künftig gesehen wird. Ziel sei es, das Konzept fortschreiben zu wollen, die Inhalte
müssen allerdings neu definiert werden und Gespräche mit allen Beteiligten
geführt werden.
StOVR Frischemeier
erklärt abschließend, dass sich die Voraussetzungen gegenüber 2008 in jedem
Fall geändert hätten, die Fortschreibung biete nun auch neue Chancen für die
Entwicklung des Einzelhandels in der Brakeler Innenstadt.
Ratsherr Koch äußert Bedenken, dass im Ergebnis ein Großteil der Kaufkraft in
die Außenbereiche der Stadt verlagert werde.
Ratsherr Wulff stimmt den Ausführungen zu, sieht zusätzlich aber auch die Gefahr
von möglichen Lärmproblemen für die Anwohner, hervorgerufen durch die in der
Innenstadt ansässigen Gastronomiebetriebe.
Es besteht Einigkeit im Ausschuss, zur
Fortschreibung des Konzeptes einen Arbeitskreis bilden zu wollen, dem je ein
Vertreter der Fraktionen, des Werberings und der Verwaltung angehören soll. Die
Benennung des v.g. Personenkreises soll bis zur Sitzung des Rates am 09.
Februar 2017 erfolgen.