Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss beschließt die im Entwurf vorliegende Satzung zur vorgezogenen Dichtheitsprüfung der Stadt Brakel.

Die Satzung wird Bestandteil der Niederschrift.

 


Herr Gehle trägt zum Sachverhalt vor. Ratsherr Lohre hält fest, dass alles zu diesem Thema gesagt worden ist und nun die Zeit gerade auch wg. den zur Verfügung stehenden Zuschüssen genutzt werden sollte, die Kanäle zu sanieren. Die Anfrage von Ratsherrn Wulf zu Ziff. 6.3 der „Anforderungen an Sachkundige“, wieso dort das Trennsystem aufgeführt ist, obwohl es in Bökendorf um das Mischwassersystem geht, wird von Herrn Münstermann dahingehend beantwortet, dass dies für die Trennsystemfälle mit aufgenommen wurde. Bürgermeister Spieker wirft nochmals einen Blick in die Vergangenheit, verweist auf den Sanierungsbescheid / die Ordnungsverfügung der Bezirksregierung Detmold vom 09.08.2007, womit das jedem bekannte Problem mit den Fremdwasserzuflüssen bis zum 31.12.2010 beseitigt werden soll und stellt nochmals den riesen Vorteil heraus, dass die Kanalreparaturarbeiten mit öffentlichen Zuschüssen bis zum Jahr 2011 gefördert werden. Ratsherr Rissing fragt an, ob die von der Betriebsleitung dargestellten Kosten (Dichtheitsprüfung, 100 € Eigenanteil bei den Ing. Gebühren,...) auch von den Grundstückseigentümern gezahlt werden müssen, die im Vorfeld Ihre Anschlüsse sanieren. Herr Rehrmann teilt dazu mit, dass voraussichtlich am 12. oder 13.08.2008 die Einwohnerversammlungen im Ortsteil Bökendorf stattfinden werden. In diesen Versammlungen werden dann alle Grundstückseigentümer über alle Einzelheiten ausführlich informiert. Im Einzelnen muss danach die jeweils eigenen Situation durchleuchtet und mit dem Ing. Büro besprochen werden, um daraus auch die weitere Vorgehensweise und die sich dadurch ergebene Kostensituation zu ermitteln. Ratsherr Volkausen weist auf die in Bökendorf vorhandenen Anschlüsse hin, bei denen Drainagewasser in den Mischwasserkanal eingeleitet wird. Er fragt an, wo diese Drainagen zukünftig angeschlossen werden sollen. Herr Rehrmann hält vor Augen, dass bei einigen dieser Grundstücke mit Drainageanschlüssen Vorfluter zur Verfügung stehen, in die das Drainagewasser eingeleitet werden könnte. Über die anderen Grundstücke, wie z.B. die Hinterliegergrundstücke, muss man sich noch Gedanken machen. Evtl. gibt es dort die Möglichkeit, dass sich mehrere Grundstückseigentümer zusammenschließen und gemeinsam eine Leitung verlegen.