Beschluss:
Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Brakel den vorliegenden vorläufigen Maßnahmenplan zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) zu beschließen. Änderungen des Maßnahmenplanes bleiben bis zum Ende des Förderzeitraumes 2020 weiterhin möglich.
Der Vorsitzende
Giefers führt kurz in das Thema ein und verweist auf den neu überarbeiteten
Maßnahmenplan. Der Förder- und Durchführungszeitraum sei bis Ende 2020
verlängert worden.
Ratsherr Tobisch erkundigt sich in diesem Zusammenhang zur Auslastung der
Sporthallen, ob es eine Auflistung der Belegungszeiten gäbe. Hierzu informiert
StOVR Frischemeier, dass derzeit
viele Vereine nach freien Hallenzeiten suchen würden. Ratsherr Tobisch bittet, diese Aufstellung dem
Protokoll beizufügen (siehe Anlage 1).
StBOAR Groppe
erläutert die Änderungen der im Plan aufgeführten Maßnahmen, wie in der Vorlage
näher bezeichnet. Der Maßnahmenplan sei daher angepasst worden und müsse heute
neu beschlossen werden.
Ratsherr Hahn dankt hier insbesondere für die Berücksichtigung der Dorfgemeinschaftshäuser.