Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss (aus der Sitzung):

 

Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung einstimmig, zusammen mit dem Kreis Höxter auf der Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 30 „Sanierungsgebiet Kernstadt Brakel“ für die betreffenden Kerngebiete („MK“) ein Leerstands-Konzept zu erstellen, das Aussagen zur weiteren Vorgehensweise mit Laden-Leerständen in den Erdgeschossen trifft.

 

Der TOP wird in den Wirtschaftsförderungsausschuss zur Weiterberatung verwiesen.

 

Ein Ergebnis oder Zwischenergebnis soll bis zur Sommerpause 2017 dem Bauausschuss vorgelegt werden.


Der Vorsitzende erteilt StBR Groppe das Wort, der einen Überblick gemäß Vorlage gibt. Es müssten Prioritäten bei den Grundstücken gesetzt werden im Sinne von „Wohnen im EG vorstellbar/ verträglich oder nicht“.

 

Ratsherr Wulff führt aus, der Werbering und die Hauseigentümer sowie Gastronomen sollten in einen möglichen Planungsprozess eingebunden werden.

 

Ratsherr Tobisch sei grundsätzlich positiv dazu eingestellt, auch die Wohnfunktion Zug um Zug im Erdgeschoss zu etablieren.

 

Ratsherr Koch warnt davor, möglicherweise alle EG-Zonen dem Wohnen zu öffnen, gerade vor dem Hintergrund einer in den letzten Jahren erfolgten Aufwertung des historischen Stadtkerns durch Pflasterung und andere Maßnahmen.

 

StBR Groppe sieht ebenso immissionsschutzrechtliche Konflikte zwischen „Geschäften/ Gastronomie“ und „Wohnen“.

 

Der Vorsitzende sieht langfristige Leerstände im Erdgeschoss.

 

Ratsfrau Neu macht auf Perspektiven für den Einzelhandel auch vor dem Hintergrund der Altersstruktur der Bewohner aufmerksam, wodurch dieser wieder mehr Bedeutung erlangen könnte.

 

StBR Groppe betont, eine komplette Aufhebung der vorgestellten einschlägigen textlichen Festsetzung komme für ihn nicht in Betracht.

 

Ratsherr Menke möchte die konzeptionellen Überlegungen an den Wirtschaftsförderungsausschuss verweisen.

 

Ratsherr Tobisch erachtet eine Zeitschiene von ca. einem halben Jahr für notwendig, um das Thema zeitlich nicht zu weit nach hinten geraten zu lassen.