Beschluss (aus der Sitzung):
Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung einstimmig,
zusammen mit dem Kreis Höxter auf der Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 30 „Sanierungsgebiet Kernstadt Brakel“ für die
betreffenden Kerngebiete („MK“) ein Leerstands-Konzept zu erstellen, das
Aussagen zur weiteren Vorgehensweise mit Laden-Leerständen in den Erdgeschossen
trifft.
Der TOP wird in den
Wirtschaftsförderungsausschuss zur Weiterberatung verwiesen.
Ein Ergebnis oder Zwischenergebnis soll bis
zur Sommerpause 2017 dem Bauausschuss vorgelegt werden.
Der Vorsitzende erteilt StBR Groppe das Wort, der einen Überblick gemäß Vorlage gibt. Es müssten Prioritäten bei den Grundstücken gesetzt werden im Sinne von „Wohnen im EG vorstellbar/ verträglich oder nicht“.
Ratsherr Wulff
führt aus, der Werbering und die Hauseigentümer sowie Gastronomen sollten in
einen möglichen Planungsprozess eingebunden werden.
Ratsherr Tobisch
sei grundsätzlich positiv dazu eingestellt, auch die Wohnfunktion Zug um Zug im
Erdgeschoss zu etablieren.
Ratsherr Koch
warnt davor, möglicherweise alle EG-Zonen dem Wohnen zu öffnen, gerade vor dem
Hintergrund einer in den letzten Jahren erfolgten Aufwertung des historischen
Stadtkerns durch Pflasterung und andere Maßnahmen.
StBR Groppe sieht
ebenso immissionsschutzrechtliche Konflikte zwischen „Geschäften/ Gastronomie“
und „Wohnen“.
Der Vorsitzende sieht langfristige
Leerstände im Erdgeschoss.
Ratsfrau Neu macht
auf Perspektiven für den Einzelhandel auch vor dem Hintergrund der
Altersstruktur der Bewohner aufmerksam, wodurch dieser wieder mehr Bedeutung
erlangen könnte.
StBR Groppe
betont, eine komplette Aufhebung der vorgestellten einschlägigen textlichen
Festsetzung komme für ihn nicht in Betracht.
Ratsherr Menke
möchte die konzeptionellen Überlegungen an den Wirtschaftsförderungsausschuss
verweisen.
Ratsherr Tobisch
erachtet eine Zeitschiene von ca. einem halben Jahr für notwendig, um das Thema
zeitlich nicht zu weit nach hinten geraten zu lassen.