Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig, den Bebauungsplan Nr. 1 - 1. Änderung "Vitusstraße/ Sepkerweg" in der Kernstadt Brakel gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zu beschließen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in der Kernstadt von Brakel nördlich der Nieheimer Straße, westlich der Brucht und östlich der Straße „Pahenwinkel“, erstreckt sich südlich bis zu den Straßen „Vitusstraße“ und „Sepkerweg“ sowie nördlich bis zum Ende der Besiedung an der Straße „Pahenwinkel“.

Er ist Teil der Gemarkung Brakel und umfasst in der Flur 26 die Flurstücke 28 tlw., 64, 67, 66, 61, 62, 63, 27, 69, 68, 70 und 71 sowie in der Flur 10 die Flurstücke 236, 237, 260, 235, 234, 238, 259, 233, 239, 232, 231, 338 tlw., 240, 241, 230, 229, 132, 112, 113 und 114.


Kreis Höxter

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel nimmt die Stellungnahme des Kreises Höxter zur geforderten Aufteilung der Verkehrsflächen aus Sicht des Brandschutzes aus folgenden Gründen einstimmig zur Kenntnis:

 

Die geforderte innere Aufteilung der öffentlichen Verkehrsflächen wird bei der Straßenausbauplanung vorgenommen, im Bebauungsplanverfahren ist eine generelle Festsetzung von öffentlichen Verkehrsflächen ausreichend.

 

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig, der Stellungnahme des Kreises Höxter zur Aufstockung und Ausgestaltung der Verkehrsfläche für den Wendehammer „Sepkerweg“ auf einen Durchmesser von mind. 13m aus u.g. Gründen zu folgen:

 

Die Verkehrsfläche für den Wendehammer ist bisher zu weit reduziert worden (12m Durchmesser) und soll nun auf die geforderten mind. 13m aufgestockt werden, um Feuerwehr und Müllfahrzeugen ein optimales Wenden/ Befahren zu ermöglichen, einhergehend mit der entsprechenden Ausgestaltung (Ausrundungen).