Der Vorsitzende teilt mit, dass der Straßenausbau der Bartholomästraße 2017 geplant ist. Der Ausbau soll von der unteren Einfahrt der „von-Galen-Schule“ bis zur Einmündung der „Holzstraße“ durchgeführt werden. Für die Anlieger werden hier Anliegerkosten entstehen. Über die Höhe der Anliegerkosten konnte der Vorsitzende auf Nachfrage aus den Reihen der Zuhörer keine Auskunft geben.

 

Das geplante Projekt wurde umfassend mit den Bezirksausschussmitgliedern und den Zuhörern, die teilweise Anlieger sind, ausgiebig diskutiert. Angesprochen wurde hier besonders das Problem, dass nach Auskunft der Anlieger die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h von vielen Fahrzeugen nicht eingehalten würde. Dieses Problem war bereits in mehreren Bezirksausschusssitzungen Thema. Es wurde deshalb nach Lösungen gesucht, die im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden können.

 

Nach ausführlicher Beratung schließt der BZA einstimmig folgende Beschlüsse:

 

-      Das Bauamt der Stadt Brakel soll einen frühestmöglichen Termin für eine Bürgerversammlung festlegen, um den Anliegern die genaue Planung und die entstehenden Anliegerkosten vorzustellen.

 

-      Die zulässige Höchstgeschwindigkeit soll bereits weit vor dem Ortseingangsschild in etwa auf Höhe der Von-Galen-Schule auf 50 km/h begrenzt werden.

 

-      Zusätzlich sollen hinter der Kurve zur Verkehrsberuhigung in Fahrtrichtung Frohnhausen „Rüttelstreifen“ oder Querfugen in bzw. auf die Fahrbahn aufgebracht werden.

 

-      Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung sollen in die Planung mit einbezogen und durch die Planer geprüft werden. Über das Ergebnis ist der Ausschussvorsitzende zu informieren.