Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, von der Optierung Gebrauch zu machen und gegenüber dem Finanzamt Höxter zu erklären, dass § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführten Leistungen weiterhin angewendet wird.


Zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes erteilt Bürgermeister Temme das Wort an StA Schlenhardt. Dieser trägt vor, dass der neu eingefügte § 2b ab dem 10.01.2017 zu der Neuregelung führe, dass grundsätzlich jede Tätigkeit der Kommune auf privatrechtlicher Grundlage als unternehmerisch eingestuft werde und dann ggfls. umsatzsteuerpflichtig sei. Die Stadt habe die Möglichkeit einer Optionserklärung gegenüber dem Finanzamt, das aktuell geltende Recht bis zum Ende der Übergangsfrist zum 31.12.2020 anzuwenden. StA Schlenhardt weist drauf hin, dass zur Abgabe allgemein geraten werde, außerdem bestehen noch Unsicherheiten bei der Auslegung der Rechtsbegriffe.

 

Ratsherr Multhaupt erklärt, dass die SPD-Fraktion dies genauso sehe. In der Kürze der Zeit könne nicht jede einzelne Position nach ihrer Umsatzsteuerpflicht hin geprüft werden. Die Stadt solle dies jedoch in naher Zukunft prüfen.