hier: Prüfung und Feststellung
Sachverhalt:
Die Stadt Brakel hat ihr Rechnungswesen zum
01.01.2009 auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) umgestellt. Hierzu ist
u.a. gemäß § 92 GO NRW die Eröffnungsbilanz aufzustellen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss ist gemäß §
59 i.V.m. § 92 Abs. 5 GO NRW gesetzlicher Prüfer für die Eröffnungsbilanz der
Stadt Brakel. Zur Durchführung der Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009
hat er sich der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Bad
Oeynhausen, bedient.
Die vom Kämmerer aufgestellte und vom
Bürgermeister bestätigte Eröffnungsbilanz einschließlich Anhang und Lagebericht
sowie Forderungs- und Verbindlichkeitenspiegel wurden auftragsgemäß durch die
INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Das Ergebnis der Prüfung
ist in einem entsprechenden Prüfungsbericht festgehalten. Die INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
hat mit Datum vom 16.01.2012 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt.
„Bestätigungsvermerk
des Abschlussprüfers
Wir haben die Eröffnungsbilanz der Stadt Brakel zum
01.01.2009 nebst Anhang unter Einbeziehung der Inventur, des Inventars und der
Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände
sowie den Lagebericht geprüft. Die Inventur und die Aufstellung dieser
Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen
liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt. Unsere Aufgabe ist
es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über
die Eröffnungsbilanz nebst Anhang unter Einbeziehung der Inventur, des Inventars
und der Übersicht der örtlich festgelegten Restnutzungsdauern der
Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung der
Eröffnungsbilanz nebst Anhang und Lagebericht nach § 101 Abs. 1 GO NRW und
nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch die Eröffnungsbilanz nebst Anhang unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht
vermittelten Bildes der Vermögens- und Schuldenlage wesentlich auswirken, mit
hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der
Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das
wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt sowie die Erwartungen über
mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit
des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die
Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der
Vermögensgegenstände, Eröffnungsbilanz nebst Anhang und Lagebericht überwiegend
auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung
der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des
Bürgermeisters der Stadt sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung der Eröffnungsbilanz
nebst Anhang und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung
eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer
Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht die
Eröffnungsbilanz der Stadt Brakel zum 01.01.2009 nebst Anhang den gesetzlichen
Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens- und Schuldenlage der Stadt. Der Lagebericht steht in Einklang mit
der Eröffnungsbilanz nebst Anhang, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Prüfungsbericht (Anlage 1),
Eröffnungsbilanz mit Anhang und Lagebericht sowie Forderungs- und
Verbindlichkeitenspiegel (Anlage 2) sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Das Protokoll dieser Sitzung und der
Prüfungsbericht der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung
Bad Oeynhausen, stellen den Prüfungsbericht gemäß § 92 Abs. 5 Satz 3 GO NRW
dar.
Anlagen:
1.) Prüfungsbericht INTECON
2.) Eröffnungsbilanz mit Anhang und Lagebericht sowie Forderungs- und Verbindlichkeitenspiegel
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen,
1. den von der INTECON GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Bad Oeynhausen, erteilten
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu übernehmen.
2. die geprüfte Eröffnungsbilanz gemäß § 96 GO NRW
festzustellen und dem Bürgermeister insoweit Entlastung zu erteilen.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Es ergeben sich keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen.