Betreff
Eröffnungsbilanz der Stadt Brakel zum 01.01.2009,
hier: Prüfung und Feststellung
Vorlage
351/2009-2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Stadt Brakel hat ihr Rechnungswesen zum 01.01.2009 auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) umgestellt. Hierzu ist u.a. gemäß § 92 GO NRW die Eröffnungsbilanz aufzustellen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss ist gemäß § 59 i.V.m. § 92 Abs. 5 GO NRW gesetzlicher Prüfer für die Eröffnungsbilanz der Stadt Brakel. Zur Durchführung der Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 hat er sich der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Bad Oeynhausen, bedient.

 

Die vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Eröffnungsbilanz einschließlich Anhang und Lagebericht sowie Forderungs- und Verbindlichkeitenspiegel wurden auftragsgemäß durch die INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Das Ergebnis der Prüfung ist in einem entsprechenden Prüfungsbericht festgehalten. Die INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat mit Datum vom 16.01.2012 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

 

 

„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

 

Wir haben die Eröffnungsbilanz der Stadt Brakel zum 01.01.2009 nebst Anhang unter Einbeziehung der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie den Lagebericht geprüft. Die Inventur und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über die Eröffnungsbilanz nebst Anhang unter Einbeziehung der Inventur, des Inventars und der Übersicht der örtlich festgelegten Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben.

 

 

Wir haben unsere Prüfung der Eröffnungsbilanz nebst Anhang und Lagebericht nach § 101 Abs. 1 GO NRW und nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch die  Eröffnungsbilanz nebst Anhang unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens- und Schuldenlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Eröffnungsbilanz nebst Anhang und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung der Eröffnungsbilanz nebst Anhang und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

 

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht die Eröffnungsbilanz der Stadt Brakel zum 01.01.2009 nebst Anhang den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt. Der Lagebericht steht in Einklang mit der Eröffnungsbilanz nebst Anhang, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

 

Prüfungsbericht (Anlage 1), Eröffnungsbilanz mit Anhang und Lagebericht sowie Forderungs- und Verbindlichkeitenspiegel (Anlage 2) sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Das Protokoll dieser Sitzung und der Prüfungsbericht der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Bad Oeynhausen, stellen den Prüfungsbericht gemäß § 92 Abs. 5 Satz 3 GO NRW dar.

 


Anlagen:

 

1.)             Prüfungsbericht INTECON

 

2.)    Eröffnungsbilanz mit Anhang und Lagebericht sowie Forderungs- und          Verbindlichkeitenspiegel


Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen,

 

1. den von der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Bad Oeynhausen, erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu übernehmen.

 

2. die geprüfte Eröffnungsbilanz gemäß § 96 GO NRW festzustellen und dem Bürgermeister insoweit Entlastung zu erteilen.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

 

Es ergeben sich keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen.