Betreff
Wasserkooperation Höxter, 3. Nachtrag Finanzierung
Vorlage
323/2009-2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Wasserkooperation Höxter existiert als Beratungsorganisation bereits seit 19 Jahren und ist zwischenzeitlich zu einer festen Größe im Bereich der landwirtschaftlichen Beratung geworden.

 

In der 32. Beiratsitzung der Wasserkooperation Höxter wurde am 26.01.2011 u. a. darüber ausführlich diskutiert, dass die Einnahmen nicht mehr ausreichen, um die jährlich anfallenden Kosten in Summe zu decken.

Hauptsächliche Positionen sind die Personalkosten (tarifliche Steigerungen) und die zurückgehenden Einnahmen aus der externen Beratung.

 

Der gesamte Umfang des Zuweisungsschlüssels umfasst z. Zt. 108.400 € (netto). Der Anteil der Stadt Brakel beträgt 17.245,95 € (netto).

 

Als einfachste und effektivste Lösung wurde u. a. auch in den im Laufe des Jahres dann noch stattgefundenen Gesprächen eine Aufstockung des Fond der Wasserkooperation auf eine Summe von 130.000 € angesehen.

 

Nach Überarbeitung der Berechnungsschlüssel und die Anpassung auf die aktuellen Verhältnisse (z.B. Flächen) ergibt sich für das VUBRA (Versorgungsunternehmen der Stadt Brakel) ein neuer Beitrag in Höhe von 24.063 € (netto).

 

In den vergangenen Jahren konnte erreicht werden, dass die Kosten der Wasserkooperation und der Leistungen im Wasserschutzgebiet die Höhe der errechneten Abgabe als Wasserentnahmeentgelt (rd. 42.000 €) nicht überschritten haben und somit kein Wasserentnahmeentgelt gezahlt werden musste.

Dies ist trotz Erhöhung des Beitrages (Mehrkosten 6.817,05 €) nach dem neu anzuwendenden Finanzierungsschlüssel ab dem Jahr 2012 auch die Maßgabe der Wasserkooperation Höxter und soll somit zu keiner finanziellen Mehrbelastung des VUBRA führen.


Anlagen:

 

Schreiben der Wasserkooperation vom 16.11.2011 und Entwurf 3. Nachtrag zum Finanzierungs- und Leistungsvertrag.


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt den im Entwurf vorliegenden 3. Nachtrag zum Finanzierungs- und Leistungsvertrag der Wasserkopperation Höxter.

Der Nachtrag wird Bestandteil der Niederschrift.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

keine