Sachverhalt:
Nach § 8 Abs. 1 Buchstabe b der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Brakel vom 17.12.1987 sind Straßen endgültig hergestellt wenn sie u.a. beidseitige Gehwege aufweisen.
Da die Erschließungsanlagen "Am Königsfeld" in der Kernstadt Brakel und die "Johannes-Allerkamp-Straße" im Stadtbezirk Istrup ganz oder teilweise dieses Merkmal nicht aufweisen, ist gemäß § 8 Abs. 3 der v.g. Satzung durch den Rat eine Abweichung festzulegen. Dieser Beschluss ist als Satzung öffentlich bekanntzumachen.
Anlagen:
Satzungsentwurf
Beschlussvorschlag:
Es wird empfohlen, die in der Anlage beigefügte
Satzung über die Festlegung der Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen
"Am Königsfeld" in der Kernstadt Brakel und
"Johannes-Allerkamp-Straße" im Stadtbezirk Istrup
zu beschließen.
Die beiliegende Satzung wird Bestandteil der Sitzungsniederschrift.