Betreff
Umgestaltung im Bereich der Warburger Straße, KAG-Beiträge
Vorlage
290/2009-2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Stadt beabsichtigt, im Bereich der Warburger Straße zwischen dem Grundstück Lidl und der Einmündung in die Nieheimer Straße eine rd. 280 lfdm lange Lücke im Radwegesystem zu schließen. Damit wird auch dem Verkehrsentwicklungsplan entsprochen wonach eine Anbindung an den Historischen Stadtkern durch den bereits in der Warburger Straße stadtauswärts führenden Radweg ermöglicht wird.

 

Eine dichte Folge von Grundstückszu-/ausfahrten mit starker Frequentierung der verschiedenen Anliegergrundstücke sorgt für ständig erhöhte Aufmerksamkeit. Radfahrer nutzen derzeit entweder den vorhandenen Gehweg oder die Fahrbahn dieser innerörtlichen Hauptverkehrsstraße. Aufgrund der zunehmenden Bedeutung des Bereiches für Fußgänger und Radfahrer besteht die Absicht, eine entsprechende Umgestaltung dieses Straßenabschnittes zu realisieren.

 

Ein Zuschussantrag ist bereits im Jahr 2010 gestellt. Zwischenzeitlich liegt eine Einplanungsmitteilung der Bezirksregierung Detmold vor. Danach ist das Vorhaben im Förderprogramm enthalten mit einem derzeit gültigen Fördersatz von 60 %.

 

Abschließend ist der Bezirksregierung mitzuteilen, warum die insgesamt eintretende Verbesserung der geplanten Ausbaumaßnahmen nicht zu KAG-Beiträgen der Anlieger führt, da grundsätzlich die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse eine Voraussetzung für die Förderung ist und im Regelfall einen wirtschaftlichen Vorteil im Sinne des KAG beinhaltet. Auf die dadurch bedingte Reduzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben kann nur verzichtet werden, wenn atypische Gegebenheiten vorliegen und diese durch einen Ratsbeschluss festgestellt werden. Ohne den Ratsbeschluss werden die KAG-Beiträge fiktiv entsprechend der Ortssatzung in Ansatz gebracht.

 

Durch die Umgestaltung der innerstädtischen Hauptverkehrsstraße entsprechend dem Planentwurf wird aus Sicht der Verwaltung zukünftig eine bisher bestehende latente Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer erheblich eingedämmt. Derzeit nutzen Radfahrer den Straßenabschnitt sowohl auf dem Gehweg als auch auf der Fahrbahn. Die jetzt vorhandenen Bäume sorgen für zusätzliche punktuelle Einengungen (Radfahrer/Fußgänger) auf dem Gehweg. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit nach der geplanten Ausweisung sollen Radfahrer künftig eigene Radfahrstreifen erhalten. Dadurch reduziert sich sowohl die Fahrbahnbreite als auch die Gehwegbreite.

 

In der Vergangenheit wurden durch die Einzelhandelsgeschäfte größtenteils die vorhandenen Grundstückszufahrten selbst saniert, so dass sich der Gehweg derzeit in einem ausreichenden Zustand befindet.

 

Durch die Umgestaltung des gesamten Straßenbereiches wird eine Kompensation erreicht, die abschließend nicht zu wirtschaftlichen Vorteilen der Anlieger führt (Reduzierung der Fahrbahn- und Gehwegfläche, Neuanlegung eines Radfahrstreifens).

 

Verbindlich werden die bisherigen Planungen für den Ausbau erst dann, wenn sich die Einwohner in einer noch festzulegenden Versammlung äußern und anschließend der Bauausschuss in seiner Sitzung einen entsprechenden Beschluss fasst.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, die beantragte Fördermaßnahme ohne KAG-Beiträge durchzuführen, da für die Anlieger keine wirtschaftlichen Vorteile entstehen.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen: