Sachverhalt:
Ergänzend zu der Vorlage zu TOP 2.1 der Bauausschusssitzung am 08.12.2010 und der erfolgten bisherigen Beratung wird zu den konkreten Umsetzungen berichtet.
Die beauftragten Planer sind mit den Anbietern der in der letzten Sitzung vorgestellten Angebotsvarianten in Kontakt getreten. Es wurde der voraussichtliche Finanzbedarf für die bauseitig zu erbringenden Leistungen f.d. Landschaftsbau (Gründung, Stützmauer, Fallschutz etc.) ermittelt und von den maximal noch möglicherweise einzusetzenden Mitteln i.R. der Gesamtfinanzierung abgesetzt und somit ein mögliches Budget für die Anbieter gebildet.
Dies liegt bei maximal 31.600 €
netto und setzt sich wie folgt zusammen:
60.000 €
Gesamtbudget brutto entspricht
50.420 €
Gesamtbudget netto
Davon ab:
ca. 1.140 € Planungskosten netto und
ca. 17.700 €
Landschaftsbaukosten netto.
Die Fa.
Walltopia hat bereits auf dieser Basis am 10.01.11 ein Angebot abgegeben.
Danach wird sich die Größe von ursprünglich rd. 25m Länge
(vorgestelltes Angebot i.d. Ausschusssitzung am 08.12.10) auf 17m
verkürzen. Zu bemerken ist, dass nach dem überarbeiteten Angebot die Kletterfläche wesentlich unter die
als sinnvoll anzusehende Fläche von mindestens
60-70 qm sinkt. Die Gesamtoberfläche des Boulders ist mit 60 qm
angegeben, umfasst aber auch die obere Abdeckung und die Rückseite. Der
Endpreis für die Lieferung+Montage des Boulders gibt den vorgegebenen
Budgetbetrag mit netto 31.600 € (37.604 € brutto) wieder.
Das seitens der gleichfalls angefragten Fa. Entre-Prises am 13.01.11 vorgelegte
Angebot weist eine noch geringere Boulderfläche aus. Die Länge ist von den
ursprünglich angebotenen 22m auf nur noch 8m reduziert worden, was eine
Gesamtoberfläche von ca. 40 qm beinhaltet, wobei aber auch wiederum die obere
Abdeckung und die Rückseite mitgerechnet sind. Der Endpreis für die
Lieferung+Montage des Boulders beträgt netto 30.830 € (brutto=36.687,67 €).
Alternativ ist ein Angebot über eine
Kletterwand in Betonbauweise angefragt, die die ursprünglich angefragte Größe
mit 25m Länge haben könnte. Diese Alternative wurde ins Kalkül gefasst, da sich
hier entgegen der bei in GFK-Bauweise zu erstellenden Kletterwänden kein
zusätzlicher Bedarf an einer Beton-Hinterkonstruktion ergeben würde und dadurch
die Kletterfläche als solche größer werden könnte, also die eingangs erwähnte
„Netto-Kletterfläche“ zumindest erreichen sollte. In der Sitzung wird zu dieser
Variante zu berichten sein.
Hinsichtlich der Frage zur Akzeptanz derartiger Boulderwände in anderen Städten wurden verschiedene Anfragen gehalten. Als Ergebnis lässt sich festhalten, dass bislang offenbar in Park- oder Freizeitanlagen (wie bei uns hier vorgesehen) keine entsprechenden Boulderflächen vorhanden sind. Die benannten Referenzobjekte befinden sich entweder in Kletterparks, -hallen, auf Kinderspielplätzen oder auf Schulhöfen. Da ergo eine Vergleichssituation zu unserem Generationenpark nicht gegeben ist, können auch keine Vergleichswerte hinsichtlich einer Akzeptanz berichtet werden.
Aufgrund der bekannten Angebots-/ Finanzierungssituation könnte - falls das noch ausstehende Angebot für eine Kletterwand in Betonbauweise keine Alternative bieten sollte - als weitere Variante in Betracht kommen: ein freistehender Boulder-Block, der von allen Seiten nutzbar wäre.
Die Errichtung eines Boulders in unserem Generationenpark würde sicherlich ein Highlight bedeuten, das es so in der Region - und sicherlich auch weit darüber hinaus - nicht noch einmal gibt. Dabei muss - um einen solchen Boulder attraktiv zu halten - aber an der Mindestkletterfläche festgehalten werden, um die Routen variabel gestalten zu können.
Für den Fall, dass sich nach Auswertung der Angebote (ggf. auch für einen freistehenden Boulder) abschließend ergibt, dass
- mit den (noch) zur Verfügung stehenden Mitteln i.R. der Gesamtplanung und
- keine zusätzlichen Mittel bereit gestellt werden können
dieses Ziel nicht erreicht werden kann, sollte diese an sich sinnvolle Planung nicht weiter verfolgt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss des Rates ermächtigt die Verwaltung - nach Vorlage aussagefähiger Angebote über das beauftragte Planungsbüro - unter der Voraussetzung, dass
- eine ausreichende Boulderfläche geschaffen und
- die Mittel auskömmlich sind und damit die Finanzierung gesichert ist
der günstigstanbietenden Firma den Auftrag zur Errichtung eines Boulders oder einer Boulderwand für den Generationenpark zu erteilen.