Sachverhalt:
Es lag eine Vorplanung zum im Betreff genannten Vorhaben vor, zu dem die Stadt Brakel im Rahmen des späteren Bauantragsverfahrens über das Einvernehmen zu entscheiden hat. Eine bündelnde Prüfung auch weiterer bauordnungsrechtlicher und nachbarlicher Interessen obliegt dabei der Baugenehmigungsbehörde beim Kreis Höxter.
Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 08.09.2010 daraufhin folgenden Beschluss gefasst:
Der Ausschuss beschließt einstimmig, dem späteren Bauantrag analog der vorliegenden Vorplanung zum Neubau eines Lebensmitteleinzelhandels im Bereich der ehem. Molkerei in der Kernstadt Brakel ("Am Bahndamm 8") unter 2 Abweichungen (kein Satteldach, keine Dachneigung von mind. 38°) von den per Bebauungsplan Nr. 20 - 1. Änderung „Ostheimer Tor“ in der Kernstadt Brakel vorgeschriebenen Gestaltungsregelungen zuzustimmen und das erforderliche Einvernehmen zu erteilen.
Das förmliche Verfahren
ist noch nicht begonnen worden, die Planung zum Objekt jedoch hat sich weiter
verdichtet und wird in der Sitzung vorgestellt.