Betreff
Durchführung straßenbaulicher Verkehrssicherungsmaßnahmen im Zuge der "Warburger Straße" in der Kernstadt Brakel, Anlegung eines Fußgängerüberweges - Zebrastreifens - auf Höhe des Ärztehauses Warburger Straße 17/ Abschnitt zwischen der Lieferzufahrt und der Parkplatzzufahrt/ -ausfahrt des Lidl-Marktes
Vorlage
196/2009-2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Anregung aus der Ratssitzung vom 02.11.2010, einen Fußgängerüberweg in Höhe des Ärztehauses Warburger Straße 17 anzulegen, da es oftmals für ältere Personen schwierig sei, die Warburger Straße in diesem Bereich zur queren, wurde aufgegriffen. Am 15. Dezember 2010 fand mit Vertretern der Straßenverkehrsbehörde Höxter und der Kreispolizeibehörde Höxter ein Ortstermin statt.

 

Auf Grund der vielen Grundstücks-/ Parkplatzzufahrten und -ausfahrten wurde beim Ortstermin wie von der Verwaltung vorgeschlagen der Abschnitt zwischen der Lieferzufahrt und der Parkplatzzufahrt/ -ausfahrt des Lidl-Marktes am geeignetsten für die Anlegung eines Fußgängerüberweges gesehen. Dieser Standort liegt noch in ausreichender Entfernung vom Einmündungsbereich Driburger Straße/ Warburger Straße und der Fußgängersignalanlage in Höhe des Verbindungsfußweges Warburger Straße/ Klöckerstraße (Warburger Straße, Haus-Nr. 6).

 

Seitens der Straßenverkehrsbehörde Höxter und der Kreispolizeibehörde Höxter bestehen gegen die beabsichtigte Anlegung eines Fußgängerüberweges an der oben genannten Stelle der Warburger Straße keine Bedenken.

 

Die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen und Mindestvorgaben nach der „Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen“ (R-FGÜ 2001) werden in diesem Bereich erreicht (zu Verkehrsspitzenzeiten queren wenigstens 50 Personen die Fahrbahn und das Fahrzeugaufkommen von wenigstens 200 Fahrzeugen wird erreicht). Außerdem eignet sich ein Fußgängerüberweg „Zebrastreifen“ an der vorgeschlagenen Stelle, um Fußgänger gebündelt über die Fahrbahn zu führten. In der Nähe der vorgeschlagenen Stelle beginnt bzw. endet z.B. der Fußweg Warburger Straße/ Bahnhofstraße. Dieser Fußweg wird von Schülerinnen und Schülern als Schulweg zum/ vom Schulzentrum genutzt.

 

Kosten für den Ausbau eines Fußgängerüberweges nach R-FGÜ 2001 mit Regelbeschilderung, Markierung, Aufstellung eines weiteren Laternenmastes mit Beleuchtungskörper auf der Seite des Lidl-Marktes zur DIN-gerechten Ausleuchtung des Zebrasteifens, Absenkung des Gehweges und des Schrammbordes auf beiden Straßenseiten im Bereich des Zebrasteifens auf Nullniveau werden mit rd. 10.000 € veranschlagt. Der beabsichtige Ausbau der Warburger Straße mit Anlegung eines Radweges wird bei der Planung und Anlegung des Fußgängerüberweges soweit wie möglich planungstechnisch berücksichtigt.


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss beschließt, den Fußgängerüberweg - Zebrastreifen - an der vorgeschlagenen Stelle in der Warburger Straße zwischen der Lieferzufahrt und der Parkplatzzufahrt/ -ausfahrt des Lidl-Marktes nach der „Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen“ (R-FGÜ 2001) anzulegen und die Verkehrsanordnung zu beantragen.