Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes 2009 des Kommunalunternehmens KUBRA der Stadt Brakel
Vorlage
195/2009-2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss des Kommunalunternehmens KUBRA der Stadt Brakel für das Wirtschaftsjahr 2009 und die gemeinsame Bilanz zum 01.01.2009 der zusammengefassten Sparten Abwasserwerk, Straßen, Bauhof, Gebäude und Straßenreinigung / Winterdienst wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft INTECON, Bad Oeynhausen, im Auftrag der Gemeindeprüfanstalt NRW, Herne, überprüft. Das Prüfungsergebnis wird wie folgt zusammengefasst:

 

1.    Der Lagebericht ist daraufhin überprüft worden, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob die sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Lage des Unternehmens vermitteln. Beanstandungen und Hinweise ergaben sich nicht.

 

2.    Der Jahresabschluss 2009 entspricht nach Form- und Wertansätzen den gesetzlichen Vorschriften.

 

3.    Der Betrieb ist mit einem guten Eigenkapital ausgestattet.

 

4.    Von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft INTECON wurde für den Jahresabschluss 2009 folgender uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Dieser ergibt sich im Wortlaut aus den anliegenden Prüfungsberichtsauszügen.

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) hat bei ihrem Besuch im Dezember 2010 die städtische und auch spiegelgleich die Bilanz des KUBRA geprüft. Der Prüfungsbericht liegt noch nicht vor.


Anlagen:

 

Berichtsauszüge (Bilanzaufbau, Ertragslage gesamt, Ertragslage Sparten, Gewinn- und Verlustrechnungen,…).


Beschlussvorschlag:

 

Von dem Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft INTECON, Bad Oeynhausen, über die Prüfung des Abschlusses des Wirtschaftsjahres 2009 des Kommunalunternehmens KUBRA der Stadt Brakel wird Kenntnis genommen.

 

Der Betriebsausschuss stimmt der Entlastung der Betriebsleitung gem. § 5 Abs. 5 EigVO NRW für das Jahr 2009 zu.

 

Ferner wird dem Rat empfohlen, den Jahresabschluss zum 31.12.2009 und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2009 festzustellen.