Betreff
Konjunkturpaket II - Maßnahmenplan -
Vorlage
189/2009-2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit dem Zukunftsinvestitionsgesetz hat der Bund ein Investitionspaket in Höhe von 10 Mrd. € zur Unterstützung zusätzlicher Investitionen der Kommunen und der Länder aufgelegt.

 

Mit Zuwendungsbescheid vom 08.04.2009 wurde der Stadt Brakel eine Summe von 2.973.113 Euro bewilligt

Hiervon entfallen auf den Investitionsschwerpunkt Bildungsinfrastruktur aufgrund der Schülerzahlen in der Stadt Brakel 1,964 Mio. Euro, auf den Bereich „Infrastruktur“ aufgrund der Einwohner und Fläche sowie der Finanzkraft ein Betrag von 1,009 Mio. Euro.

 

Im § 7 des Zukunftsinvestitionsgesetzes sind die Förderbereiche angegeben:

 

1. Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur

 

a)    Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur

b)    Schulinfrastruktur (insbesondere energetische Sanierung)

c)     Hochschulen (insbesondere energetische Sanierung)

d)    Kommunale oder gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung (insbes. energetische Sanierung)

e)    Forschung

 

2. Investitionsschwerpunkt Infrastruktur

 

a)    Krankenhäuser

b)    Städtebau (ohne Abwasser und ÖPNV)

c)     Ländliche Infrastruktur (ohne Abwasser und ÖPNV)

d)    Kommunale Straße (beschränkt auf Lärmschutzmaßnahmen)

e)    Informationstechnologie

f)      Sonstige Infrastrukturinvestitionen

 

Der Rat der Stadt Brakel hat in seiner Sitzung am 27.10.2009 einen Maßnahmenplan beschlossen.

Für die freien Träger konnten im Förderbereich „Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur“ Mittel in Höhe von 125.000 € freigemacht werden. Andere städtische Maßnahmen mussten zurückgestellt werden.

 

Die Maßnahmen im Förderbereich „Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur“ sind abgearbeitet und größtenteils abgerechnet. Die Abrechnungssummen können sie der beiliegenden Übersicht entnehmen.

 

Die Maßnahmen im Förderbereich mit dem Investitionsschwerpunkt Infrastruktur sind neben bereits abgerechneten Maßnahmen weitestgehend begonnen worden.

 

 

 

 

 

 

 

Vor Ablauf des Jahres 2010 muss nach den Bestimmungen des Zukunftsinvestitionsgesetzes mit allen Maßnahmen begonnen worden sein. Die Abrechnung kann bis zum Ende des Jahres 2011 erfolgen. Beginn der Maßnahme ist die erfolgte Auftragserteilung.

 

Nach den derzeitigen Berechnungen der begonnenen und abgerechneten Maßnahmen verbleibt ein Restbetrag von ca. 50.000 € im Förderbereich mit dem Investitionsschwerpunkt Infrastruktur.

 

Nach Auffassung der Verwaltung ist es sinnvoll, auch diese Gelder in eine weitere energetische Maßnahme fließen zu lassen. Um auch ohne großen Planungsaufwand diese Maßnahme auf den Weg bringen zu können, schlägt die Verwaltung vor, die Erneuerung und Dämmung des Daches der Jugendfreizeitstätte als weitere Maßnahme in den Maßnahmenplan aufzunehmen.

 

Nach den derzeit ermittelten Kosten werden für diese Maßnahme Mittel in Höhe von 65.000 € benötigt. Der Fehlbetrag von 15.000 € könnte hier aus evtl. Restmitteln des Konjunkturpaketes oder durch Einsparungen bei der allgemeinen Gebäudeunterhaltung aufgebracht werden. Die Maßnahme wird kurzfristig ausgeschrieben, der Rat soll in seiner Sitzung am 16.12. den Auftrag erteilen. Somit wären alle vorgesehenen Maßnahmen bis zum 31.12.2010 begonnen worden. Die Durchführung und genaue Abrechnung kann dann in 2011 erfolgen.

 

Die gesamten Überlegungen sind in den beigefügten überarbeiteten Maßnahmenplan eingeflossen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt den beigefügten überarbeiteten Maßnahmenplan für die Umsetzung des Konjunkturpaketes II.