Sachverhalt:
Mit dem
Zukunftsinvestitionsgesetz hat der Bund ein Investitionspaket in Höhe von 10
Mrd. € zur Unterstützung zusätzlicher Investitionen der Kommunen und der Länder
aufgelegt.
Mit Zuwendungsbescheid vom
Hiervon entfallen auf den Investitionsschwerpunkt
Bildungsinfrastruktur aufgrund der Schülerzahlen in der Stadt Brakel 1,964 Mio.
Euro, auf den Bereich „Infrastruktur“ aufgrund der Einwohner und Fläche sowie
der Finanzkraft ein Betrag von 1,009 Mio. Euro.
Im § 7 des Zukunftsinvestitionsgesetzes sind die
Förderbereiche angegeben:
1. Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur
a)
Einrichtungen der
frühkindlichen Infrastruktur
b)
Schulinfrastruktur
(insbesondere energetische Sanierung)
c)
Hochschulen
(insbesondere energetische Sanierung)
d)
Kommunale oder
gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung (insbes. energetische Sanierung)
e)
Forschung
2. Investitionsschwerpunkt Infrastruktur
a)
Krankenhäuser
b)
Städtebau (ohne
Abwasser und ÖPNV)
c)
Ländliche
Infrastruktur (ohne Abwasser und ÖPNV)
d)
Kommunale Straße
(beschränkt auf Lärmschutzmaßnahmen)
e)
Informationstechnologie
f)
Sonstige
Infrastrukturinvestitionen
Der Rat der Stadt Brakel hat
in seiner Sitzung am
Für die freien Träger konnten im Förderbereich
„Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur“ Mittel in Höhe von
125.000 € freigemacht werden. Andere städtische Maßnahmen mussten
zurückgestellt werden.
Die Maßnahmen im Förderbereich „Investitionen mit
Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur“ sind abgearbeitet und größtenteils
abgerechnet. Die Abrechnungssummen können sie der beiliegenden Übersicht
entnehmen.
Die Maßnahmen im Förderbereich mit dem
Investitionsschwerpunkt Infrastruktur sind neben bereits abgerechneten Maßnahmen weitestgehend begonnen worden.
Vor Ablauf des Jahres 2010
muss nach den Bestimmungen des Zukunftsinvestitionsgesetzes mit allen Maßnahmen
begonnen worden sein. Die Abrechnung kann bis zum Ende des Jahres 2011
erfolgen. Beginn der Maßnahme ist die erfolgte Auftragserteilung.
Nach den derzeitigen Berechnungen der begonnenen und
abgerechneten Maßnahmen verbleibt ein Restbetrag von ca. 50.000 € im
Förderbereich mit dem Investitionsschwerpunkt Infrastruktur.
Nach Auffassung der Verwaltung ist es sinnvoll, auch
diese Gelder in eine weitere energetische Maßnahme fließen zu lassen. Um auch
ohne großen Planungsaufwand diese Maßnahme auf den Weg bringen zu können,
schlägt die Verwaltung vor, die Erneuerung
und Dämmung des Daches der Jugendfreizeitstätte als weitere Maßnahme in den
Maßnahmenplan aufzunehmen.
Nach den derzeit ermittelten Kosten werden für diese
Maßnahme Mittel in Höhe von 65.000 € benötigt. Der Fehlbetrag von 15.000 €
könnte hier aus evtl. Restmitteln des Konjunkturpaketes oder durch Einsparungen
bei der allgemeinen Gebäudeunterhaltung aufgebracht werden. Die Maßnahme wird
kurzfristig ausgeschrieben, der Rat soll in seiner Sitzung am
Die gesamten Überlegungen sind in den beigefügten
überarbeiteten Maßnahmenplan eingeflossen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt den beigefügten überarbeiteten
Maßnahmenplan für die Umsetzung des Konjunkturpaketes II.