Betreff
Teileinziehung von Kreisstraßen in Brakel
a) Antrag der CDU-Fraktion
b) Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
184/2009-2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

a) Antrag der CDU-Fraktion

 

Darstellung erfolgt in der Sitzung (siehe Anlage)

 

 

b) Stellungnahme der Verwaltung

 

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Brakel am 18.11.2010 beabsichtigt der Kreis Höxter als Straßenbaulastträger lt. Beschluss des Kreistages vom 07.10.2010  folgende Straßenteile von Kreisstraßen im Stadtgebiet Brakel teileinzuziehen:

 

1.) K 2 (Abschnitt 1) von der K 18 bis zur B 252 - Strecke über Albrock -,

2.) K 43 (Abschnitt 4) von der L 953 bis zur Ortschaft Hampenhausen - Strecke entlang der Geflügelställe -,

3.) K 50, Abschnitt 8, von der L 863 bis zur Ortschaft Hembsen - Teilstück alte B 64 Brakel-Hembsen -.

 

Der Kreis Höxter begründet diese Teileinziehungen damit, dass die Streckenabschnitte für die Verkehrserschließung nicht zwingend erforderlich sind, weil eine anderweitige Erreichbarkeit über Bundes-, Landes- oder andere Kreis- oder Gemeindestraßen sichergestellt ist. Durch die Teileinziehung wird die Widmung einer Straße nachträglich auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise eingeschränkt. Die vorgenannten Strecken werden durch folgende Verkehrszeichen beschildert:

 

VZ 260 - Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge;

VZ 1020-30 - Anlieger frei;

VZ 1024-14 - Kraftomnibusse frei.

 

Diese Teileinziehung bedeutet, dass diese Strecken nur noch von Anliegern (rechtlich dehnbarer Begriff), Kraftomnibussen und Fahrrädern genutzt werden können mit der Folge, dass u.a. auch ortschaftsverbindender Durchgangsverkehr ausgeschlossen ist.

 

Die Teileinziehungen der K 2 (Albrock) und K 43 (Hampenhausen) können bestenfalls akzeptiert werden - Einwände aus der Bevölkerung bleiben abzuwarten.

 

Die Teileinziehung der K 50 (Bereich Hembsen) schlägt berechtigterweise insbesondere in der Bevölkerung des Stadtbezirks Hembsen bereits hohe Wellen und muss auch seitens der Stadt abgelehnt werden.

 

Materielle Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Teileinziehung sind im wesentlichen Gründe des öffentlichen Wohls; darunter fallen auch Gründe der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs. Letztgenanntes dürfte auf Grund des guten Straßenzustandes derzeit nicht relevant sein. Gründe des öffentlichen Wohls dürften aus Sicht des Straßenbaulastträgers vermutlich darin bestehen, Kosten der Straßenbaulast zu begrenzen, was grundsätzlich auch versucht werden sollte.

 

Dem gegenüber stehen aber die Bedenken der Bevölkerung und der Stadt Brakel, die wie folgt begründet werden:

 

Bei Wegfall der Nutzung der K 50 ist das Erreichen der Ortschaft Hembsen nur noch über Erkeln/ Beller sowie über die B 64 (neu) möglich. Das Gleiche gilt für die Hembser Bevölkerung bei Fahrten in Richtung Brakel. Die K 50 hat im betroffenen Teilbereich keineswegs an Verkehrsbedeutung und -nutzung verloren.

 

Der Fahrweg über Beller/ Erkeln oder zur B 64 (neu) führt zu nicht unerheblichen Umwegen, die zu mehr Energieverbrauch und Umweltbelastung sowie Mehrkosten für die Bürger führen.

 

Das Verkehrsaufkommen auf der Strecke Hembsen/ Beller/ Erkeln würde sich wesentlich erhöhen, zwei Ortschaften müssen zusätzlich durchfahren werden und rufen mehr Verkehrsgefährdungen hervor. Die Strecke Beller/ Erkeln ist sehr schmal. Begegnungsverkehr lässt kritische Situationen entstehen.

 

An dieser Strecke liegt auch die Bushaltstelle an der Grundschule Hembsen bzw. wird die Straße von Grundschulkindern als Schulweg genutzt. Erhöhte Verkehrsgefährdungen können nicht ausgeschlossen werden.

 

Die Zu- und Abfahrt zur B 64 (neu) - östlich von Hembsen - kann, solange kein Weiterbau der B 64 erfolgt ist, weiterhin nur als Provisorium angesehen werden. Insbesondere ein Linksabbiegen auf die B 64 und Einfädeln in den fließenden Verkehr ist gerade für größere Fahrzeuge, aber auch wegen des hohen Verkehrsaufkommens mehr als schwierig und würde - scharfer Kurvenbereich - zu Verkehrsgefährdungen führen.


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Brakel erhebt aus vorgenannten Gründen Einwände gegen die geplante Teileinziehung der K 50, Abschnitt 8, von der L 863 bis zur Ortschaft Hembsen und schließt sich zudem den Einwänden aus der Bevölkerung sowie des Bezirksausschusses Hembsen an.