Betreff
Jahrmärkte, hier: Standgeldtarife und Zulassungsregelungen der Kirmessen in Brakel
Vorlage
172/2009-2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der derzeitige Standgeldtarif gilt nur für das Jahr 2010, so dass rechtzeitig erneute Beschlüsse notwendig werden. In der Vergangenheit wurden die Tarife für jeweils drei Jahre festgelegt. Die derzeitigen Tarife einschließlich Entwurf ab 2011 sind als Anlage beigefügt.

 

Nach Aussage der GPA von 2006 erwirtschaftet die Stadt Brakel bei den Märkten (außer Wochenmarkt) ein Defizit von 60.000 bis 80.000 €. In den Jahren 2007/2008 wurden daher die Standgelder in verschiedenen Bereichen erhöht: die stärkste Erhöhung bei den Bierständen (100%), bei Imbiss um 30% und bei allen anderen Beschickerarten linear um 15%. Nach Aussagen vieler Beschicker liegt die Stadt Brakel mit ihren Standgeldern an der Höchstgrenze dessen, was auf einem lukrativen 4-Tage-Jahrmarkt verlangt werden kann.

 

Schon seit vielen Jahren ist bekannt, dass die Umsätze auf den Volksfesten enorm einbrechen; die „goldenen Zeiten“ sind vorbei. Wenn auch die derzeitige Wirtschaftskrise nicht in allen Kirmesbereichen zu spüren ist, so geht es doch einigen Branchen (z.B. Ausspielungen, Verlosungen, Verkauf) extrem schlecht. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Standgeldtarife zunächst beizubehalten.

 

Auf Grund zwischenzeitlich ergangener Erlasse und Hinweise des Innenministeriums NRW zu Sicherheitsmaßnahmen bei Großveranstaltungen, ausgelöst durch die Vorkommnisse bei der Love-Parade Duisburg, muss die Durchführung des Annentages überdacht werden. Dabei geht es auch um die Anzahl und die Standorte der Bierstände, die Hauptverursacher von Staubereichen sind. Das kann Auswirkungen auf die Festlegung der Standgeldtarife sowie der Zulassungsregelungen haben, indem sowohl Anzahl und Standorte der Bierstände als auch, um eine derzeit nicht vorhandene „Standortgerechtigkeit“ zu erreichen, neue Vergaberegeln für Bierstände geschaffen werden sollten.

 

Hiermit hat sich der Bezirksausschuss der Kernstadt in seiner Sitzung am 25. 10.2010 befasst und folgendes einstimmig beschlossen:

 

Der der Sitzungsvorlage beigefügte Entwurf der Standgeldtarife und Zulassungsregelungen der Kirmessen in Brakel wird wie folgt geändert:

 

„In I. (Annentag) werden unter Ziffer 7. die Buchstaben b), c), f) und h) gestrichen. Dafür wird VII (Zulassung/Losverfahren) wie folgt neu gefasst:

Die Zulassung erfolgt durch den Bürgermeister als einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung mit rechtmittelfähigem Bescheid nach vorheriger parlamentarischer Beratung.

 

Zulassungskriterien sind die Attraktivität eines Geschäftes und gleichwertig die Bekanntheit und Bewährung eines Betreibers aus früheren Zulassungen. Bei gleichwertigen Bewerbungen kann unter allen korrekt eingegangenen Bewerbungen eine Zulassung durch ein öffentliches Losverfahren erfolgen.

 

Für die Vergabe der Bierwagen/-stände an der Kirmes Annentag gilt folgende Regelung:

 

Auf Grund mangelnder geeigneter Flächen und zur Erhaltung der Vielfalt des Jahrmarktes insbesondere aber aus Sicherheitsgründen –zur Vermeidung von Staubereichen- werden im Marktbereich (öffentlicher Verkehrsraum) neben den z.Zt. 3 Biergärten nur 8 Bierwagenstandorte zugelassen. Die Beschicker werden nach den vorgenannten Zulassungsregelungen ermittelt und zugelassen. Die Standortvergabe der 8 Standorte erfolgt unter den zugelassenen Beschickern gegen Höchstgebot unter Festsetzung von Mindestgeboten.

 

IX. (Gültigkeit) erhält folgende Fassung:

Die obengenannten Standgeldtarife und Zulassungsregelungen werden anlässlich der Veranstaltungen für das Jahr 2011 angewendet.

 

Der Bezirksausschuss hält die Festsetzung der Standgeldtarife und Zulassungsregelungen zunächst für nur ein Jahr für angemessen, um die Auswirkungen der Neuregelungen abzuwarten und dann in einem Arbeitskreis zu analysieren.

 

Ferner schlägt der Bezirksausschuss folgende Standorte der Bierwagen/-stände vor:

 

In Zentren:

 

1.)    Am Thy - Parkplatzbereich zwischen Blumen-Wecker und Brakel-Mitte,

2.)    Grünanlage zum Amtsgericht –rechts vom Aufgang zum oberen Feuerteichparkplatz-,

3.)    Hanekamp –Platz vor der Sparkasse-,

 

Einzelplätze:

 

4.)    Marktplatz -neben dem Brunnen-,

5.)    Am Thy -im Bereich ehemaliger Haupteingang der alten Post-,

6.)    Oberer Parkplatz Feuerteich

7.)    Nieheimer Straße –im Bereich zwischen Grundstück Dr. Rustemeyer und Nethe-Druck-,

8.)    Hanekamp/Einmündung Bahnhofstraße.


Anlagen:

                                                                                                                                                                                Anlage 2

Entwurf

Standgeldtarife und Zulassungsregelungen

der Kirmessen in Brakel

      Veranstalter Stadt Brakel –

für das Jahr 2011

 

I.                   Annentag

 

Geschäftsart                                                       Standgeld in €

                                                                        bis 2010    ab 2011

 

1.                Fahr- und Schaugeschäfte

a)     Neuheiten/Attraktionen                                980,oo          980,oo

b)     Normale Geschäfte

                ba) Autoscooter, Go-Kart-Bahnen etc.    920,oo          920,oo

                bb) Riesenrad, Musikexpress, Kettenkar. etc. 805,oo          805,oo

c)      Kinderfahrgeschäfte über 10 m Ø           575,oo          575,oo

                Kinderfahrgeschäfte unter 10 m Ø          405,oo          405,oo

d)     Schaugeschäfte (ohne Beförderung)       405,oo          405,oo

 

2.                Geschicklichkeitsspiele

(Schießen, Ring-, Pfeil-, Ballwerfen, Fadenziehen etc.)

a) bis 7 m Frontbreite                                  185,oo          185,oo

b) über 7 m Frontbreite                                        215,oo          215,oo

 

3.                Verlosungen aller Art

a) bis 10 m Frontbreite                                 150,oo          150,oo

b) über 10 m Frontbreite                               280,oo          280,oo

 

4.                Süß- und Spielwaren

(Kuchenwagen, Mandeln, Crepes, Waffeln, Eis etc.)

a) bis 10 m Frontbreite                                 175,oo          175,oo

b) über 10 m Frontbreite                               210,oo          210,oo

 

5.                Imbiss außer Fisch und Pfannengerichte

a) bis 12 qm Geschäftsfläche                                560,oo          560,oo

b) 13 – 24 qm Geschäftsfläche                      690,oo          690,oo

c) über 25 qm Geschäftsfläche                       885,oo          885,oo

d) Zuschlag für Sitzgelegenheiten direkt am

Geschäft pro Sitzplatzgarnitur

(1 Tisch + 2 Bänke)/ 2 Stehtische                  30,oo             30,oo

e) Sitzgelegenheit ohne Verbindung zu

einem Marktstand        pro Sitzplatzgarnitur

(1 Tisch + 2 Bänke)/ 2 Stehtische                 60,oo              60,00

 

6.     Fischimbiss/Pfannengerichte                         560,oo          560,oo

Geschäftsart                                                       Standgeld in €

                                                                        bis 2010    ab 2011

 

7.     Ausschankbetriebe

a) Ausschank für Viehmarkt                           380,oo          380,oo

b) Festzelte pro qm Grundfläche im EG               4,75            4,75

    Obergeschoss pro qm Grundfläche                  2,50            2,50

c)      Werbekostenzuschlag für Plakatierung

                ca) Annenzelt (Pflichtbeitrag)                        2.000,oo    2.000,oo

                cb) Zelt Frauenstelle                               250,oo       250,oo

                cc) Zelt Danielsgasse                              250,oo       250,oo

                cd) Zelt Westmauer                                 250,oo      250,oo

d) Sitzgelegenheit ohne Verbindung zu einem Marktstand

(sog. Bier-/Weingarten) pro Sitzplatzgarnitur

(1 Tisch + 2 Bänke) bzw. pro 2 Stehtische           75,oo        75,00

 

  1. Verkaufsgeschäfte

(ambulanter und ortsansässiger Handel)

lfd. Meter Frontbreite                                        15,oo        15,oo

mindestens jedoch                                         100,oo       100,oo

 

  1. Spezialverkauf (mit Vorführung/Rekommandieren)

a) Standgeschäft                                            140,oo       140,oo

b) vom Lkw                                                    175,oo       175,oo

 

10.    Verkaufs- und sonst. Geschäfte auf dem Viehmarkt

a) Verkaufsgeschäfte pro lfd. Meter Frontbreite               2,50          2,50

b) Spezialverkauf (mit Vorführung/Rekommandieren)    15,oo        15,oo

c) Verkauf von Kleinvieh pauschal                        30,oo        30,oo

d) Verkauf von Großvieh (Pferde, Kühe, Schweine,

Schafe, Ziegen) pro angebotenes Tier                     5,oo          5,oo

e) Imbiss aller Art pauschal                                 65,oo       65,oo

 

II.        Frühlingskirmes

Für die Frühlingskirmes sind die og. Standgelder mit der Maßgabe anzuwenden, daß lediglich 25 v.H. der Annentagsstandgelder erhoben werden.

 

III.             Nikolausmarkt

Zum Nikolausmarkt wird kein Standgeld erhoben; anfallende Nebenkosten (z.B. für elektrische Energie) werden angemessen pauschal in Rechnung gestellt. Für bereitgestellte Verkaufshütten wird ein Betrag von € 60,oo/Hütte incl. Strom (pro Tag € 15,00/Hütte incl. Strom) erhoben.

 

IV.              Umsatzsteuer

Zu den in Ziff. I (1. bis 8.) bis III festgelegten Standgeldern wird die jeweils bei der Veranstaltung geltende gesetzliche Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer erhoben. Die Standgelder nach Ziff. I 9 (Viehmarkt) sind Bruttoangaben und beinhalten bereits die gesetzliche Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer.

 

V.                 Angleichung/Härtefallregelung

Für die im og. Standgeldtarif nicht besonders genannten Geschäfte ist das Standgeld nach den Sätzen der Geschäfte zu berechnen, denen sie in ihrer Art am meisten gleichen.

Zur Vermeidung unbilliger Härten kann das Standgeld im Einzelfall teilweise erlassen werden.

Sonderregelungen bedürfen der Schriftform (Nebenabrede zur Zulassung/Standvertrag).

 

VI:       Bewerbungsschluss

Der jährlich in der Ausschreibung für den folgenden Annentag genannte Abgabetermin für Bewerbungen ist ein Ausschlusstermin; später eingehende Bewerbungen werden nicht mehr berücksichtigt.

 

VII:     Zulassung/Losverfahren

Die Zulassung erfolgt durch den Bürgermeister als einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung mit rechtsmittelfähigem Bescheid nach vorheriger parlamentarischer Beratung. Zulassungskriterien sind die Attraktivität eines Geschäftes und gleichwertig die Bekanntheit und Bewährung eines Betreibers aus früheren Zulassungen.

Bei gleichwertigen Bewerbungen kann unter allen korrekt eingegangenen Bewerbungen die Zulassung durch ein öffentliches Losverfahren erfolgen.

 

Für die Vergabe der Bierwagen/-stände an der Kirmes Annentag gilt folgende Regelung:

Aufgrund mangelnder geeigneter Flächen und zur Erhaltung der Vielfalt des Jahrmarktes insbesondere aber aus Sicherheitsgründen –zur Vermeidung von Staubereichen- werden im Marktbereich (öffentlicher Verkehrsraum) neben den z. Zt. 3 Biergärten nur 8 Bierwagenstandorte zugelassen. Die Bewerber werden nach den vorgenannten Zulassungskriterien ermittelt. Die Standortvergabe der 8 Standorte erfolgt unter den ermittelten Bewerbern gegen Höchstgebot unter Festsetzung von Mindestgeboten.

 

VIII.    Fälligkeit/Verwaltungsaufschlag/Beitreibung/

Das Standgeld ist als Bringschuld des Zahlungspflichtigen zu dem im Standvertrag genannten Termin fällig und unbar an die Stadtkasse Brakel zu zahlen; die Quittung ist aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Der Zahlungspflichtige trägt das Risiko der rechtzeitigen und korrekten Überweisung. Das Standgeld nach Ziff. I 9 (Viehmarkt) wird an Ort und Stelle festgesetzt und ist sofort in bar zu zahlen. Im Ausnahmefall kann das Standgeld spätestens am 1. Veranstaltungstag in bar bei der Stadt Brakel eingezahlt werden; über die Ausnahme (z.B. Härtefall) entscheidet die Verwaltung nach pflichtgemäßen Ermessen.

Muss das Standgeld in bar am Spielort durch Mitarbeiter der Stadt Brakel nachkassiert werden, wird zusätzlich ein Aufschlag für den Mehraufwand von € 25,oo pro Aufsuchen am Geschäft fällig.

Das Standgeld unterliegt der Beitreibung im zivilrechtlichen Mahnverfahren.

 

IX.              Gültigkeit

Die oben genannten Standgeldtarife und Zulassungsregelungen werden anlässlich der Veranstaltungen für das Jahr 2011 angewendet.


Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage beigefügten Standgeldtarife und Zulassungsregelungen der Kirmessen in Brakel werden zunächst nur für das Jahr 2011 beschlossen. Der Bezirksausschuss der Kernstadt Brakel wird im Jahre 2011, falls sich dieses als notwendig herausstellt, neue Vorschläge für die Standgeldtarife und Zulassungsregelungen für die kommenden Jahre erarbeiten.

 

Dem Standortvorschlag für die Bierwagen/-stände wird zugestimmt.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Voraussichtlich keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen. Ergebnis des Bieterverfahrens nicht vorhersehbar.