Betreff
Abstimmung Vorgehen zur Wasserschutzgebietsverordnung Riesel
Vorlage
106/2009-2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Betriebsausschusssitzung am 23.03.2009 hat der Betriebsausschuss beschlossen, weiterhin die Festsetzung des WSG-Riesel anzustreben, wobei auf das Verbot der Aufbringung von Gülle in der Schutzzone II des zukünftigen WSG-Riesel verzichtet wird, sofern der jeweilige Landwirt Mitglied der Wasserkooperation Höxter ist und die verbindlichen Regelungen der Wasserkooperation einhält.

 

Mit Schreiben vom 18.03.2010 teilte die untere Wasserbehörde mit, dass auf das o.g. Verbot nicht verzichtet werden kann.

 

Die hierdurch den Landwirten entstehenden Mehraufwendungen für z.B. den Ankauf von mineralischem Dünger oder zusätzliche Transportwege etc. sind vom Wasserwerk zu erstatten.

 

Nach einer ersten Schätzung des Herrn Gievers von der Wasserkooperation Höxter werden jährlich ca. 5.100 € für die Erstattung zu veranschlagen sein.

 

Die Wassergewinnungsanlage Brunnen Riesel wird seit Mitte der sechziger Jahre ohne gesetzlich festgesetztes Wasserschutzgebiet betrieben.

 

Mit der, im Zuge des Festsetzungsverfahrens aufzustellenden Schutzgebietsverordnung wird ein Handlungsrahmen für Maßnahmen in Wasserschutzgebieten abgesteckt, welcher sicherstellen soll, dass das Grundwasser vor dem Eintrag wasserwirtschaftlich bedenklicher Stoffe geschützt wird.


Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss beschließt, weiterhin die Festsetzung des WSG-Riesel anzustreben und die zusätzlich entstehenden Finanzmittel bereitzustellen.