Sachverhalt:
Mit Beschluss vom
Um die etwa 1.000 Bewerbungen, die jedes Jahr zum Annentag bei der Verwaltung eingehen, zu ordnen, damit daraus später die etwa 250 Zulassungsbescheide erstellt werden können, sind die Bewerbungen in folgende 10 Bewerbergruppen eingeteilt worden:
Nr. |
Gruppe |
Nr. |
Gruppe |
I |
Karussells, Schaugeschäfte |
VI |
Ausschank, Festzelte |
II |
Ausspielungen |
VII |
Haushaltswaren, Schmuck |
III |
Lostopfspiele |
VIII |
Textilien |
IV |
Süß- und Spielwaren |
IX |
Sonstiges |
V |
Imbiss |
X |
Propagandaverkauf |
Die Verwaltung geht davon aus, dass der Betriebsausschuss nicht vor hat, alle rd. 1.000 Bewerbungen eingehend zu sichten und über alle rd. 250 Beschicker des Jahrmarktes ermessensfehlerfrei nach den Vorschriften der Gewerbeordnung und den hierzu ergangenen relevanten Gerichturteilen zu entscheiden. Daher ist es angebracht, dass der Ausschuss beschließt, über welche Bewerbergruppe(n) er selbst entscheiden will und die Entscheidung über welche Bewerbergruppen gem. § 41 Abs. 2 GO NW dem Bürgermeister als einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung übertragen wird.
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss beschließt, ab und für Annentag 2011 über folgende Bewerbergruppen nach Vorberatung im Bezirksausschuss Brakel selbst zu entscheiden; die Entscheidung über die übrigen Bewerbergruppen werden gem. § 41 Abs. 2 GO NW dem Bürgermeister als einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung übertragen: