Betreff
Bericht zur Situation der städt. Kindertageseinrichtung in Istrup
Vorlage
066/2009-2014
Aktenzeichen
449-030
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

 

Die städt. Kindertageseinrichtung in Istrup hat nach Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2010/2011 z.Z. 14 Kinder, davon 2 Kinder unter 3 Jahren; 1 Kind unter 3 Jahren wird eventuell im Spätsommer dazukommen sodass von 15 Kindern ausgegangen werden kann. In den folgenden Jahren werden nach Auswertung des Geburtszeitraumes ab 1. Oktober 2005 bis dato -soweit die Geburtenzahlen bestimmbar sind und Eltern ihre Kinder in die Kindertageseinrichtung schicken- für das Kindergartenjahr 2011/2012 voraussichtlich 14 (davon 2 Kinder unter 3 Jahren) und im Kindergartenjahr 2012/2013 13 Kinder prognostiziert.

 

Nach den prognostizierten möglichen Anmeldungen dürfte die Fortführung der städt. Kindertageseinrichtung auf Grund der gewonnnen Erkenntnis und nach dem die Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2010/2011 erfolgt sind, auf Dauer bei der sich abzeichnenden demografischen Entwicklung als unwirtschaftlich einzuordnen sein.

 

Aussagen zu dem voraussichtlichen Trägeranteil für Istrup im Verhältnis zu den übrigen städt. Kindertageseinrichtungen werden in der Sitzung vorgetragen/dargestellt und erläutert.

 

Eine etwaige Schließung der städt. Kindertageseinrichtung in Istrup zum 1. August 2010 (Kindergartenjahr 2010/2011) wäre jedoch gegenwärtig unter sozialen Aspekten betrachtet nicht angezeigt bzw. wenig ratsam. Eltern haben vertrauend darauf, dass die städt. Kindertageseinrichtung in Istrup möglicherweise für ein Jahr weitergeführt wird, ihre Kinder angemeldet und ihre persönlichen Dispositionen hinsichtlich einer beruflichen Ausrichtung und einer Regelung über die tägliche Arbeitszeit mit dem Arbeitgeber getroffen.

 

Ein weiterer wesentlicher Aspekt bei der Gesamtbetrachtung ist u.a. die Tatsache, dass der Stadt Brakel als Dienstherr bei der gegenwärtigen personellen Situation in der städt. Kindertageseinrichtung in Istrup ein entsprechendes Maß an Verantwortung zufällt.

 

Bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird, sind personelle und dienstrechtliche Belange der in der städt. Kindertageseinrichtung Beschäftigten zu ordnen und zu regeln. Die zu treffenden Regelungen in der städt. Kindertageseinrichtung in Istrup stehen in einem engen gesamtpersonalwirtschaftlichen Zusammenhang mit den anderen städt. Kindertageseinrichtungen. Dieses ist wegen bestehender unbefristeter und befristeter Dienstverhältnisse ganzheitlich zu betrachten.

 

Personalrechtliche Konsequenzen bzw. Auswirkungen und räumliche Umstrukturierungen sind im Sinne aller Beteiligten nur mittelfristig lösbar.

 

Bei einer eventuellen Zusammenlegung der städt. Kindertageseinrichtung mit und in Riesel ist im Kindergartenjahr 2010/2011 von einer Kinderzahl von 28 über-3-jähriger auszugehen. Die Einrichtung würde (mit mehr als 27 Kindern) an räumliche Kapazitätsgrenzen stoßen; Kinder unter 3 Jahren (prognostiziert sind jeweils 2 für Istrup und Riesel, zusammen 4 Kinder) könnten nicht aufgenommen werden.

 

Es ist beabsichtigt, in kürze eine Informationsveranstaltung für Eltern und Erziehungsberechtigten aus Istrup durchzuführen, deren Kinder im Zeitraum ab 01.10.2005 bis dato geboren sind, damit abschließend über die Angelegenheit parlamentarisch beraten und entschieden werden kann.