Betreff
Schulorganisatorische Maßnahmen im Primarbereich -Grundschulverbund Brakel-Gehrden- Teilstandort Gehrden
Vorlage
065/2009-2014
Aktenzeichen
223-06/0
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der demografische Wandel rückt zusehends ins öffentliche Blickfeld und gibt allen Anlass, darüber nachzudenken, welche Auswirkungen der wirklich dramatische Rückgang der Geburtenzahl nicht nur in Deutschland und im Land Nordrhein-Westfalen sondern insbesondere auch in der Stadt Brakel haben wird.

 

Dieses wichtige, elementare Zukunftsthema wird uns gerade in der Schulpolitik künftig beschäftigen.

 

Abzusehen war bereits 2006, dass mittelfristig die Katholische Grundschule in Gehrden (mit seinerzeit rd. 90 Schülern) nicht mehr die Voraussetzungen erfüllt, die nach dem Schulgesetz an die Fortführung einer eigenständigen Grundschule geknüpft sind.

 

Der schulorganisatorische Handlungsbedarf bestand darin, die Katholische Grundschule Gehrden zur Abdeckung der schulischen Grundversorgung im Süden der Stadt gemäß Ratsbeschluss vom 29. März 2007 als einzügige Teilstandortschule der Katholischen Grundschule Brakel fortzuführen.

 

Der allgemeine Schülerrückgang an der Teilstandortschule ist bzw. war u.a. darauf zurückzuführen, dass im Schuljahr 2008/2009 insgesamt 16 Kinder eingeschult wurden und Eltern insgesamt 5 Kinder im laufenden Schuljahr in Gehrden abmeldeten und zu einer anderen Grundschule in Brakel schickten bzw. nicht angemeldet wurden; Wegzüge waren ebenfalls zu verzeichnen.

 

Die Entwicklung der Schülerzahlen: siehe Anlage

 

Diese Umstände trugen dazu bei, dass übergreifender Unterricht (ab dem Schuljahr 2009/2010 –z.Z. in den Jahrgangstufen 1 und 2 mit 13 und 14 Kindern) erteilt wird. Über den überschaubaren Zeitraum bis zum Schuljahr 2015/2016 wird die Gesamtschülerzahl von 72 nicht erreicht.

 

Die Prognose über die künftige Entwicklung der Schülerzahlen aus den Stadtbezirken Auenhausen, Frohnhausen, Hampenhausen, Gehrden, Schmechten und Siddessen, die nach den tatsächlichen Geburten für eine Einschulung an der Teilstandortschule in Gehrden bis zum Schuljahr 2015/2016 in Frage kommen können, zeigt einen deutlichen Schülerrückgang auf.

 

Von den prognostizierten 18 Anmeldungen für die Eingangsklasse im Schuljahr 2010/2011 wurden aber lediglich 11 Lernanfänger am Teilstandort in Gehrden angemeldet. Diese Entwicklung aufgrund der Entscheidung von einigen Eltern aus familiären Gründen, ihr Kind nicht in Gehrden anzumelden, war jedoch nicht vorhersehbar.

 

Die Schulaufsichtsbehörde, das Schulamt für den Kreis Höxter, teilte, nach dem die Anmeldung der Lernanfänger im Oktober 2009 erfolgt war, mit, dass nach den schulrechtlichen Bestimmungen mit 11 Kindern (Mindestschülerzahl 18 als unterste Grenze an Teilstandortschulen) keine Eingangsklasse an der Teilstandortschule Gehrden gebildet werden kann. Die Mindestschülerzahl an einer Teilstandortschule ist mit 72 Schülern (4 aufsteigende Jahrgänge mit je 18 Schüler) anzusetzen.

 

Im Rahmen einer Informationsveranstaltung in Gehrden mit Beteiligung des Schulrates und der Schulleiterin des Grundschulverbundes am 10. November 2009 wurden die Eltern und Erziehungs-/Sorgeberechtigten, deren Kinder die Teilstandortschule besuchen und in den kommenden Jahren zur Einschulung anstehen, über die Situation unterrichtet.

 

Zu einem Schnuppertag am 5. Dezember 2009 wurden Eltern aus Istrup, Riesel, Rheder und Erkeln entsprechend dem Wunsch der Elternvertreter aus Gehrden und des Schulträgers eingeladen. Ziel dieser Maßnahme war, auch Eltern aus nahegelegenen Stadtbezirken zu bewegen, sich für eine Einschulung ihres Kindes in der Grundschule in Gehrden zu entscheiden, damit eine Mindestschülerzahl von 18 erreicht wird, um eine Eingangsklasse zum Schuljahr 2010/2011 bilden zu können. Die Maßnahme blieb ohne Resonanz.

 

Die mit der Bezirksregierung Detmold unter Beteiligung von Vertretern der Elternschaft, des Schulamtes und der Stadt am 19. Januar 2010 erörterte Möglichkeit, die Teilstandortschule bis zum Schuljahr 2013/2014 befristet weiterzuführen ohne eine Eingangsklasse zum Schuljahr 2010/2011 zu bilden, wurde abgelehnt. Die Gründe für diese ablehnende Haltung waren bzw. sind, dass ein geordneter Unterrichts-/Schulbetrieb mit weniger als 4 aufsteigenden Klassen mit durchgängig mindestens 18 Schülern pro Jahrgang als Mindestvoraussetzung nach den schulrechtlichen Bestimmungen dauerhaft nicht erfüllt wird. Diese Forderung wird -bis auf die Schuljahre 2011/2012 mit 22 und 2012/2013 mit 19 prognostizierten Schülern- nicht erfüllt werden. Die Schülerprognose kann aber mit den Erfahrungen über das Elternwahlverhalten als wenig gesichert betrachtet werden. Hinzu kommt, dass für das Schuljahr 2013/2014 = 12 Schüler und für das Schuljahr 2014/2015 = 14 Schüler prognostiziert sind.

 

Die Schülerzahl wird, wie die Schulaufsicht mit Verfügung vom 21. Januar 2010 mitteilte, dauerhaft unterhalb des in § 6 Abs. 1 und 4 AVO-RL (Verwaltungsvorschriften zur Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 SchuG) festgelegten Klassenfrequenzmindestwertes (18) liegen. Damit ist eine Klassenbildung nicht möglich.

 

Mit Verfügung der Bezirksregierung vom 25. Januar 2010 ist es nicht möglich, bei 11 Anmeldungen eine Eingangsklasse zu bilden. Daher könne der Teilstandort nicht weitergeführt werden und sei auslaufend aufzulösen.

 

Im Rahmen der Mitwirkung gem. § 76 Ziffer 2. SchulG ist die Schulkonferenz der Teilstandortschule -als Teilkonferenz- zu beteiligen, d.h., zu hören.

 

Die Schulkonferenz der Teilstandortschule Gehrden hat sich in seiner Sitzung am 27. Januar 2010 mit der Angelegenheit eingehend befasst und folgende Empfehlung beschlossen:

 

1.     Zum Schuljahr 2010/2011 wird an der Teilstandortschule Gehrden keine Eingangklasse gebildet.

 

2.     Der Unterrichtsbetrieb an der Teilstandortschule Gehrden wird ab dem Schuljahr 2010/2011 für ein weiteres Jahr mit den Jahrgängen 2 und 3 übergreifend und mit dem 4. Jahrgang bis zum 31. Juli 2011 und zwar als auslaufend weitergeführt.

 

3.     Zum 1. August 2011 werden die Schülerinnen und Schüler der jetzigen Jahrgänge 1 und 2, die im Schuljahr 2011/2012 die Jahrgänge 3 und 4 sind, zur Stammschule in Brakel –Katholische Grundschule Brakel- wechseln und den entsprechenden Jahrgängen zugeordnet. Sie werden im Klassenverband verbleiben und gemeinsam von den bisherigen Klassenlehrerinnen beschult.

 

        Den Erziehungsberechtigten der übrigen Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Jahrgangsstufe wird angeboten, in die kleinere Gehrdener Klasse zu wechseln –höchsten bis zur gleichen Klassengröße.

 

4.     Die Teilstandortschule Gehrden wird zum 31. Juli 2011 aufgelöst.

 

5.     Der Grundschulverbund Brakel-Gehrden wird zum 31. Juli 2011 aufgelöst und die Katholische Grundschule Brakel ab 1. August 2011 als eigenständige Grundschule geführt.

 

6.     Der Schulträger verpflichtet sich, die Grundschüler separat im Linienverkehr zu befördern.

 

Die beschlossenen Empfehlungen der Schulkonferenz der Teilstandortschule Gehrden werden zur Kenntnis genommen.

 

Der Rat der Stadt Brakel kann jedoch keine Verpflichtungen der Schule bzw. des Schulträgers beschließen, die formalrechtlich nach den schulrechtlichen und schulfinanzrechtlichen Bestimmungen und Verordnungen (z.B.: den Bestimmungen nach der Schülerfahrkostenverordnung, den Verordnungen zur Bildungen von Klassen bzw. Vorgabe, das Kinder einer bestimmten Schule besuchen oder einer bestimmten Schule zugeordnet werden –Einschränkung  des Rechts der Eltern auf Freie der Schule für ihre Kinder, obwohl die Einrichtung von Schulbezirke entfallen ist–) nicht in Einklang zu bringen wären.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Schul- und Sozialausschuss schlägt auf der Grundlage der Empfehlung der Schulkonferenz der Teilstandortschule Gehrden vom 27. Januar 2010 dem Rat vor, folgende schulorganisatorische Maßnahme zu beschließen:

 

1.   Zum Schuljahr 2010/2011 wird an der Teilstandortschule Gehrden keine Eingangklasse gebildet.

 

2.   Der Unterrichtsbetrieb an der Teilstandortschule Gehrden wird ab dem Schuljahr 2010/2011 für ein weiteres Jahr mit den Jahrgängen 2 und 3 übergreifend und mit dem 4. Jahrgang bis zum 31. Juli 2011 und zwar als auslaufend weitergeführt.

 

3.   Zum 1. August 2011 werden die Schülerinnen und Schüler der jetzigen Jahrgänge 1 und 2, die im Schuljahr 2011/2012 die Jahrgänge 3 und 4 sind, zur Stammschule in Brakel –Katholische Grundschule Brakel- wechseln und den entsprechenden Jahrgängen zugeordnet, sofern die Eltern und Sorgeberechtigten von der Wahlmöglichkeit zum Wechsel an eine andere Grundschule keinen Gebrauch machen. Wechseln Schülerinnen und Schüler zur Katholische Grundschule Brakel, sollte die Schule dem Wunsch der Eltern entsprechen, dass die Kinder im Klassenverband verbleiben und gemeinsam von den bisherigen Klassenlehrerinnen unterrichtet werden.

 

      Den Erziehungsberechtigten der übrigen Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Jahrgangsstufe sollte angeboten werden, in die kleinere Gehrdener Klasse wechseln zu können –höchsten bis zur gleichen Klassengröße.

 

4.   Die Teilstandortschule Gehrden wird zum 31. Juli 2011 aufgelöst.

 

5.   Der Grundschulverbund Brakel-Gehrden wird zum 31. Juli 2011 aufgelöst und die Katholische Grundschule Brakel ab 1. August 2011 als eigenständige Grundschule geführt.

 

6.   Die Schülerbeförderung ist im Rahmen und nach den Bestimmungen der Schülerfahrkostenverordnung des Landes NW durchzuführen. Der Wunsch der Eltern und Sorgeberechtigten, die Grundschüler separat im öffentlichen Personennahverkehr zu befördern, wird berücksichtigt.