Sachverhalt:
Aufgrund der Kommunalwahl am 30.08.2009 sind für die
nachfolgenden Organe der juristischen Personen und Personenvereinigungen
Vertreter der Stadt Brakel durch den Rat zu benennen bzw. vorzuschlagen.
1. Gesellschaft für
Wirtschaftsförderung im Kreis Höxter
Laut Gesellschaftsvertrag
der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung sind Organe der Gesellschaft
ð
Gesellschafterversammlung
ð
Aufsichtrat
ð
Beiräte: - Strukturpolitischer
Beirat
-
Beirat für Tourismus.
a) Gesellschafterversammlung
Die Städte des Kreises
Höxter haben in der Gesellschafterversammlung jeweils 1 Stimme. Der Vertreter
der jeweiligen Stadt muss ein Mitglied der Vertretungskörperschaft (Rat) oder
ein Bediensteter des Gesellschafters sein. Demnach hat die Stadt Brakel für die
Gesellschafterversammlung einen Vertreter und einen Verhinderungsvertreter zu
bestellen. Die Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschafterversammlung wurden
bisher vom Ratsmitglied Bernd Peter wahrgenommen; Verhinderungsvertreter war
Ratsherr Franz-Hermann Allerkamp. Die Bestellung erfolgt durch
Mehrheitsbeschluss gem. § 50 Abs. 2 GO NRW.
b) Aufsichtsrat
Entsprechend den Regelungen des Gesellschaftsvertrages
sind alle Städte des Kreises Höxter im Aufsichtsrat vertreten. Die
Aufsichtsratsmitglieder werden von der Gesellschafterversammlung auf die Dauer
von 5 Jahren gewählt. Eine Vertretung der Aufsichtsratsmitglieder ist gem. § 13
des Gesellschaftsvertrages nicht möglich. Als jeweilige Vertreter der Städte im
Aufsichtsrat sind entsprechend der Empfehlung der Gesellschaft für
Wirtschaftsförderung die jeweiligen Hauptverwaltungsbeamten vertreten.
c) Strukturpolitischer Beirat
Die Mitglieder der Beiräte
werden vom Aufsichtsrat für die Dauer der Wahlzeit des Kreistages des Kreises
Höxter berufen. Dem Strukturpolitischen Beirat gehören u.a. jeweils 1 Vertreter
der Städte des Kreises Höxter an.
Demnach ist durch den Rat 1
Vertreter der Stadt Brakel für den Strukturpolitischen Beirat zu benennen. Die
bisherigen Mitgliedschaftsrechte wurden von Ratsherrn Bernd Peter wahrgenommen.
d) Beirat für Tourismus
Für den Beirat für Tourismus
hat der Rat der Stadt Brakel 1 Vertreter zu benennen, der durch den Aufsichtrat
in den Beirat bestellt wird. Bisheriges Mitglied im Beirat für Tourismus war
Ratsfrau Walburga Neu.
2.
Volkshochschul-Zweckverband
Entsprechend der Satzung des
Volkshochschul-Zweckverbandes Bad Driburg-Brakel-Nieheim-Steinheim entsendet
die Stadt Brakel 3 Mitglieder in die Verbandsversammlung. Die Vertreter müssen
Mitglieder der Vertretungskörperschaft (Rat) oder Bedienstete des Verbandsmitgliedes
sein.
Gem. § 113 Abs. 2 GO NRW
muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der
Gemeinde zu den zu entsendenden Vertretern gehören, wenn 2 oder mehrere
Vertreter zu benennen sind.
Die Bestellung des
Bürgermeisters erfolgt nach § 50 Abs. 2 durch Mehrheitsbeschluss. Die
Bestellung der 2 weiteren Ratsmitglieder erfolgt gem. § 50 Abs. 4 i.V.m. Abs. 3
GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
3. Kulturring Brakel
e.V.
Entsprechend § 9 der Satzung
des Kulturringes Brakel wird dem Vorstand zur Unterstützung ein Beirat
beigeordnet, der aus bis zu 6 Mitgliedern besteht. Der Beirat setzt sich
zusammen aus dem Bürgermeister der Stadt Brakel sowie 2 vom Rat entsandten
Vertretern/innen.
Da der Bürgermeister bereits
geborenes Mitglied des Beirates ist, bedarf es einer Bestellung von 2
Mitgliedern des Rates. Die Bestellung der Vertreter/innen und Verhinderungsvertreter/innen
erfolgt nach § 50 Abs. 4 i.V.m. Abs. 3 GO NRW nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl in einem Wahlgang.
4. Sparkasse Höxter
Gem. § 4 Abs. 6 der Sparkassensatzung haben die
Vertretungen der Städte Brakel und Steinheim das Recht, je zwei Personen für die Wahl als Mitglied des Verwaltungsrates
vorzuschlagen. Über die zwei zu bestellenden Vertreter/innen im Rahmen des
Vorschlagrechtes ist nach entsprechenden Vorschlägen der Fraktionen nach § 50
Abs. 2 GO NRW zu beschließen.
5. Städte- u.
Gemeindebund Nordrhein-Westfalen
Die Stadt Brakel ist
Mitglied des Städte- u. Gemeindebundes NW, der als Verband der kreisangehörigen
Städte und Gemeinden die Funktion hat, die gemeinsamen Belange der Mitglieder
zu vertreten und die Verwaltungen zu beraten und zu betreuen.
Entsprechend der Satzung des
Städte- u. Gemeindebundes NW ist die Stadt Brakel berechtigt, aufgrund der
Einwohnerzahl 4 Vertreter in die Mitgliederversammlung zu entsenden.
Wenn 2 oder mehrere
Vertreter zu benennen sind, muss gem. § 113 Abs. 2 GO NRW der Bürgermeister
oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde zu den zu
entsendenden Vertretern gehören.
Die Bestellung des
Bürgermeisters erfolgt nach § 50 Abs. 2 durch Mehrheitsbeschluss. Die
Bestellung der 3 weiteren Ratsmitglieder erfolgt gem. § 50 Abs. 4 i.V.m. Abs. 3
GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang.
6. Nahverkehrsverbund
Paderborn/Höxter
Gem. § 10 der
Zweckverbandssatzung des Nahverkehrsverbundes Paderborn/Höxter (nph) entsendet
die Stadt Brakel eine/n Vertreter/in und eine/n Verhinderungsvertreter/in in
den Beirat, der zur Beratung der Verbandsversammlung und des Verbandsvorstehers
gebildet wurde.
Die Bestellung erfolgt gem. §
113 i.V.m. § 50 Abs. 2 GO NRW. Bisher wurde die Stadt Brakel im Beirat durch Ratsherrn
Johannes Krömeke als ordentliches Mitglied und durch Ratsherrn Johannes Kruse
als Verhinderungsvertreter vertreten.
7. Einigungsstelle
gem. § 67 LPVG NRW
Auf die Person des
unparteiischen Vorsitzenden der Einigungsstelle und seines Stellvertreters
sowie über die Zahl der Beisitzer haben sich der Rat der Stadt als oberste
Dienstbehörde und der Personalrat zu einigen. Kommt eine Einigung nicht
zustande, so entscheidet auf Antrag der obersten Dienstbehörde oder der Personalvertretung
der Präsident des Oberverwaltungsgerichts.
Die Beisitzer, die Beschäftigte
im Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes sein müssen, werden von
beiden Seiten je zur Hälfte bestellt und dem Vorsitzenden benannt.
Zu Beisitzern der Einigungsstelle als Vertreter der
Arbeitgeberseite waren vom Rat der Stadt Brakel in der abgelaufenen Wahlperiode
bestellt:
Ordentliche Beisitzer
1.
Bürgermeister
2.
Allgemeiner
Vertreter des Bürgermeisters
3.
Leiter des
Hauptamtes
Verhinderungsvertreter
1.
Ratsherr Ulrich
Disse
2.
Ratherr Dirk
Multhaupt
3.
Ratsherr Meinolf
Schulte.
Aus praktischen Erwägungen, insbesondere um eine zeitnahe Sitzung der Einigungsstelle zu ermöglichen, wurde für die 3 stellvertretenden Beisitzer eine Reihenfolge festgelegt.
Beschlussvorschlag:
1. Gesellschaft für
Wirtschaftsförderung im Kreis Höxter
a) Gesellschafterversammlung
Der Rat der
Stadt Brakel beschließt entsprechend § 50 Abs. 2 GO NRW folgende/n Vertreter/in
und Verhinderungsvertreter/in in die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft
für Wirtschaftsförderung zu bestellen:
Vertreter: Ratsfrau/-herrn
Verhinderungsvertreter: Ratsfrau/-herrn
b) Aufsichtsrat
Der Rat der Stadt Brakel beschließt in Ausübung des
Vorschlagsrechtes der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Kreis Höxter den
Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Brakel als Mitglied im Aufsichtsrat
entsprechend § 50 Abs. 2 GO NRW zu benennen.
c) Strukturpolitischer Beirat
Der Rat der
Stadt Brakel beschließt entsprechend § 50 Abs. 2 GO NRW folgenden Vertreter in
den Strukturpolitischen Beirat der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung zu
bestellen:
Vertreter: Ratsfrau/-herrn
d) Beirat für Tourismus
Der Rat der
Stadt Brakel beschließt entsprechend § 50 Abs. 2 GO NRW folgenden Vertreter in
den Beirat für Tourismus der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung zu bestellen:
Vertreter: Ratsfrau/-herrn
2.
Volkshochschul-Zweckverband
Der Rat der Stadt Brakel beschließt entsprechend § 113
Abs. 2 i.V.m. § 50 Abs. 2 GO NRW
Bürgermeister Hermann Temme
in die
Verbandsversammlung des Volkshochschul-Zweckverbandes Bad
Driburg-Brakel-Nieheim-Steinheim zu bestellen. Verhinderungsvertreter wird der
Allgemeine Vertreter des Bürgermeisters.
Der Rat der Stadt Brakel wählt gem. § 113 Abs. 2 i.V.m. §
50 Abs. 4 GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang
folgende 2 Vertreter und Verhinderungsvertreter in die Verbandsversammlung des
VHS-Zweckverbandes
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
3. Kulturring Brakel
e.V.
Der Rat der Stadt Brakel wählt
gem. § 113 Abs. 2 i.V.m. § 50 Abs. 4 GO NRW nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl in einem Wahlgang folgende 2 Vertreter/innen und
Verhinderungsvertreter/innen in den Beirat des Kulturringes Brakel e.V.:
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende
Mitglieder
4. Sparkasse Höxter
Der Rat der Stadt Brakel
beschließt gem. § 15 KgemarbG NRW i.V.m. § 50 Abs. 2 GO NRW folgende zwei
Vertreter/innen der Stadt Brakel für die Wahl in den Verwaltungsrat des
Sparkassenzweckverbandes vorzuschlagen:
Ratsfrau/-herrn
Ratsfrau/-herrn
5. Städte- u.
Gemeindebund Nordrhein-Westfalen
a) Der Rat der Stadt Brakel beschließt
entsprechend § 113 Abs. 2 i.V.m. § 50 Abs.
2 GO NRW
Bürgermeister Hermann Temme
in die Mitgliederversammlung des Städte- u. Gemeindebundes NW zu bestellen.
Verhinderungsvertreter wird der Allgemeine
Vertreter des Bürgermeisters.
b) Der Rat der Stadt Brakel wählt gem. § 113 Abs.
2 i.V.m. § 50 Abs. 4 GO NRW nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang folgende 3 Vertreter und
Verhinderungsvertreter in die Mitgliederversammlung des NW Städte- u.
Gemeindebundes:
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende
Mitglieder
6. Nahverkehrsverbund
Paderborn/Höxter
Der Rat der
Stadt Brakel beschließt entsprechend § 50 Abs. 2 GO NRW folgende/n Vertreter/in
und Verhinderungsvertreter/in in den Beirat des Nahverkehrsverbundes
Paderborn/Höxter zu bestellen:
Vertreter: Ratsfrau/-herrn
Verhinderungsvertreter: Ratsfrau/-herrn
7. Einigungsstelle
gem. § 67 LPVG NRW
Der Rat der Stadt Brakel
fasst folgenden Beschluss:
Als Vertreter der
Arbeitgeberseite werden neben dem Bürgermeister, dem Allgemeinen Vertreter des
Bürgermeisters und dem Leiter des Hauptamtes vom Rat der Stadt Brakel für die
neue Wahlperiode folgende Ratsmitglieder benannt:
Beisitzer der
Arbeitgeberseite:
1. Bürgermeister,
2. Allgemeiner
Vertreter des Bürgermeisters,
3. Leiter des
Hauptamtes,
4.
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6.
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