Betreff
Bestellung von Vertretern der Stadt Brakel zur Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten in Organen, Ausschüssen und Beiräten von juristischen Personen oder Personenvereinigungen sowie der Einigungstelle gem. § 67 Landespersonalvertretungsgesetz NRW
Vorlage
037/2009-2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Aufgrund der Kommunalwahl am 30.08.2009 sind für die nachfolgenden Organe der juristischen Personen und Personenvereinigungen Vertreter der Stadt Brakel durch den Rat zu benennen bzw. vorzuschlagen.

 

 

1. Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Kreis Höxter

 

Laut Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung sind Organe der Gesellschaft

ð      Gesellschafterversammlung

ð      Aufsichtrat

ð      Beiräte:  - Strukturpolitischer Beirat

                   - Beirat für Tourismus.

 

 

a) Gesellschafterversammlung

 

Die Städte des Kreises Höxter haben in der Gesellschafterversammlung jeweils 1 Stimme. Der Vertreter der jeweiligen Stadt muss ein Mitglied der Vertretungskörperschaft (Rat) oder ein Bediensteter des Gesellschafters sein. Demnach hat die Stadt Brakel für die Gesellschafterversammlung einen Vertreter und einen Verhinderungsvertreter zu bestellen. Die Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschafterversammlung wurden bisher vom Ratsmitglied Bernd Peter wahrgenommen; Verhinderungsvertreter war Ratsherr Franz-Hermann Allerkamp. Die Bestellung erfolgt durch Mehrheitsbeschluss gem. § 50 Abs. 2 GO NRW.

 

 

b) Aufsichtsrat

 

Entsprechend den Regelungen des Gesellschaftsvertrages sind alle Städte des Kreises Höxter im Aufsichtsrat vertreten. Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Gesellschafterversammlung auf die Dauer von 5 Jahren gewählt. Eine Vertretung der Aufsichtsratsmitglieder ist gem. § 13 des Gesellschaftsvertrages nicht möglich. Als jeweilige Vertreter der Städte im Aufsichtsrat sind entsprechend der Empfehlung der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung die jeweiligen Hauptverwaltungsbeamten vertreten.

 

 

c) Strukturpolitischer Beirat

 

Die Mitglieder der Beiräte werden vom Aufsichtsrat für die Dauer der Wahlzeit des Kreistages des Kreises Höxter berufen. Dem Strukturpolitischen Beirat gehören u.a. jeweils 1 Vertreter der Städte des Kreises Höxter an.

Demnach ist durch den Rat 1 Vertreter der Stadt Brakel für den Strukturpolitischen Beirat zu benennen. Die bisherigen Mitgliedschaftsrechte wurden von Ratsherrn Bernd Peter wahrgenommen.

 

 

d) Beirat für Tourismus

 

Für den Beirat für Tourismus hat der Rat der Stadt Brakel 1 Vertreter zu benennen, der durch den Aufsichtrat in den Beirat bestellt wird. Bisheriges Mitglied im Beirat für Tourismus war Ratsfrau Walburga Neu.

 

 

2. Volkshochschul-Zweckverband

 

Entsprechend der Satzung des Volkshochschul-Zweckverbandes Bad Driburg-Brakel-Nieheim-Steinheim entsendet die Stadt Brakel 3 Mitglieder in die Verbandsversammlung. Die Vertreter müssen Mitglieder der Vertretungskörperschaft (Rat) oder Bedienstete des Verbandsmitgliedes sein.

Gem. § 113 Abs. 2 GO NRW muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde zu den zu entsendenden Vertretern gehören, wenn 2 oder mehrere Vertreter zu benennen sind.

Die Bestellung des Bürgermeisters erfolgt nach § 50 Abs. 2 durch Mehrheitsbeschluss. Die Bestellung der 2 weiteren Ratsmitglieder erfolgt gem. § 50 Abs. 4 i.V.m. Abs. 3 GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

 

 

3. Kulturring Brakel e.V.

 

Entsprechend § 9 der Satzung des Kulturringes Brakel wird dem Vorstand zur Unterstützung ein Beirat beigeordnet, der aus bis zu 6 Mitgliedern besteht. Der Beirat setzt sich zusammen aus dem Bürgermeister der Stadt Brakel sowie 2 vom Rat entsandten Vertretern/innen.

Da der Bürgermeister bereits geborenes Mitglied des Beirates ist, bedarf es einer Bestellung von 2 Mitgliedern des Rates. Die Bestellung der Vertreter/innen und Verhinderungsvertreter/innen erfolgt nach § 50 Abs. 4 i.V.m. Abs. 3 GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang.

 

 

4. Sparkasse Höxter

 

Gem. § 4 Abs. 6 der Sparkassensatzung haben die Vertretungen der Städte Brakel und Steinheim das Recht, je zwei Personen für die Wahl als Mitglied des Verwaltungsrates vorzuschlagen. Über die zwei zu bestellenden Vertreter/innen im Rahmen des Vorschlagrechtes ist nach entsprechenden Vorschlägen der Fraktionen nach § 50 Abs. 2 GO NRW zu beschließen.

 

 

5. Städte- u. Gemeindebund Nordrhein-Westfalen

 

Die Stadt Brakel ist Mitglied des Städte- u. Gemeindebundes NW, der als Verband der kreisangehörigen Städte und Gemeinden die Funktion hat, die gemeinsamen Belange der Mitglieder zu vertreten und die Verwaltungen zu beraten und zu betreuen.

 

Entsprechend der Satzung des Städte- u. Gemeindebundes NW ist die Stadt Brakel berechtigt, aufgrund der Einwohnerzahl 4 Vertreter in die Mitgliederversammlung zu entsenden.

Wenn 2 oder mehrere Vertreter zu benennen sind, muss gem. § 113 Abs. 2 GO NRW der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde zu den zu entsendenden Vertretern gehören.

 

Die Bestellung des Bürgermeisters erfolgt nach § 50 Abs. 2 durch Mehrheitsbeschluss. Die Bestellung der 3 weiteren Ratsmitglieder erfolgt gem. § 50 Abs. 4 i.V.m. Abs. 3 GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang.

 

 

6. Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter

 

Gem. § 10 der Zweckverbandssatzung des Nahverkehrsverbundes Paderborn/Höxter (nph) entsendet die Stadt Brakel eine/n Vertreter/in und eine/n Verhinderungsvertreter/in in den Beirat, der zur Beratung der Verbandsversammlung und des Verbandsvorstehers gebildet wurde.

 

Die Bestellung erfolgt gem. § 113 i.V.m. § 50 Abs. 2 GO NRW. Bisher wurde die Stadt Brakel im Beirat durch Ratsherrn Johannes Krömeke als ordentliches Mitglied und durch Ratsherrn Johannes Kruse als Verhinderungsvertreter vertreten.

 

 

7. Einigungsstelle gem. § 67 LPVG NRW

 

Auf die Person des unparteiischen Vorsitzenden der Einigungsstelle und seines Stellvertreters sowie über die Zahl der Beisitzer haben sich der Rat der Stadt als oberste Dienstbehörde und der Personalrat zu einigen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so entscheidet auf Antrag der obersten Dienstbehörde oder der Personalvertretung der Präsident des Oberverwaltungsgerichts.

 

Die Beisitzer, die Beschäftigte im Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes sein müssen, werden von beiden Seiten je zur Hälfte bestellt und dem Vorsitzenden benannt.

 

Zu Beisitzern der Einigungsstelle als Vertreter der Arbeitgeberseite waren vom Rat der Stadt Brakel in der abgelaufenen Wahlperiode bestellt:

 

Ordentliche Beisitzer

 

1.     Bürgermeister

2.     Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters

3.     Leiter des Hauptamtes

 

Verhinderungsvertreter

 

1.     Ratsherr Ulrich Disse

2.     Ratherr Dirk Multhaupt

3.     Ratsherr Meinolf Schulte.

 

Aus praktischen Erwägungen, insbesondere um eine zeitnahe Sitzung der Einigungsstelle zu ermöglichen, wurde für die 3 stellvertretenden Beisitzer eine Reihenfolge festgelegt.


Beschlussvorschlag:

 

 

1. Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Kreis Höxter

 

a) Gesellschafterversammlung

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt entsprechend § 50 Abs. 2 GO NRW folgende/n Vertreter/in und Verhinderungsvertreter/in in die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung zu bestellen:

Vertreter:                                Ratsfrau/-herrn                                                     

 

Verhinderungsvertreter:        Ratsfrau/-herrn                                                     

 

 

b) Aufsichtsrat

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt in Ausübung des Vorschlagsrechtes der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Kreis Höxter den Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Brakel als Mitglied im Aufsichtsrat entsprechend § 50 Abs. 2 GO NRW zu benennen.

 

 

c) Strukturpolitischer Beirat

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt entsprechend § 50 Abs. 2 GO NRW folgenden Vertreter in den Strukturpolitischen Beirat der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung zu bestellen:

Vertreter:                      Ratsfrau/-herrn                                                               

 

 

d) Beirat für Tourismus

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt entsprechend § 50 Abs. 2 GO NRW folgenden Vertreter in den Beirat für Tourismus der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung zu bestellen:

Vertreter:                      Ratsfrau/-herrn                                                              

 

 

2. Volkshochschul-Zweckverband

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt entsprechend § 113 Abs. 2 i.V.m. § 50 Abs. 2 GO NRW

Bürgermeister Hermann Temme

in die Verbandsversammlung des Volkshochschul-Zweckverbandes Bad Driburg-Brakel-Nieheim-Steinheim zu bestellen. Verhinderungsvertreter wird der Allgemeine Vertreter des Bürgermeisters.

Der Rat der Stadt Brakel wählt gem. § 113 Abs. 2 i.V.m. § 50 Abs. 4 GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang folgende 2 Vertreter und Verhinderungsvertreter in die Verbandsversammlung des VHS-Zweckverbandes

 

Ordentliche Mitglieder                                    Stellvertretende Mitglieder

                                                                                                                             

                                                                                                                             

 

 

3. Kulturring Brakel e.V.

 

Der Rat der Stadt Brakel wählt gem. § 113 Abs. 2 i.V.m. § 50 Abs. 4 GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang folgende 2 Vertreter/innen und Verhinderungsvertreter/innen in den Beirat des Kulturringes Brakel e.V.:

Ordentliche Mitglieder                                    Stellvertretende Mitglieder

                                                                                                                             

                                                                                                                             

 

 

4. Sparkasse Höxter

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt gem. § 15 KgemarbG NRW i.V.m. § 50 Abs. 2 GO NRW folgende zwei Vertreter/innen der Stadt Brakel für die Wahl in den Verwaltungsrat des Sparkassenzweckverbandes vorzuschlagen:

      Ratsfrau/-herrn                                                                   

      Ratsfrau/-herrn                                                                   

 

 

5. Städte- u. Gemeindebund Nordrhein-Westfalen

 

a)  Der Rat der Stadt Brakel beschließt entsprechend § 113 Abs. 2 i.V.m. § 50 Abs.
      2 GO NRW

Bürgermeister Hermann Temme

      in die Mitgliederversammlung des Städte- u. Gemeindebundes NW zu bestellen.

      Verhinderungsvertreter wird der Allgemeine Vertreter des Bürgermeisters.

 

b)  Der Rat der Stadt Brakel wählt gem. § 113 Abs. 2 i.V.m. § 50 Abs. 4 GO NRW   nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang folgende 3 Vertreter und Verhinderungsvertreter in die Mitgliederversammlung des NW Städte- u. Gemeindebundes:

      Ordentliche Mitglieder                    Stellvertretende Mitglieder

                                                                                                                             

                                                                                                                             

                                                                                                                             

 

 

6. Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt entsprechend § 50 Abs. 2 GO NRW folgende/n Vertreter/in und Verhinderungsvertreter/in in den Beirat des Nahverkehrsverbundes Paderborn/Höxter zu bestellen:

Vertreter:                                Ratsfrau/-herrn                                                     

Verhinderungsvertreter:        Ratsfrau/-herrn                                                     

 

 

7. Einigungsstelle gem. § 67 LPVG NRW

 

Der Rat der Stadt Brakel fasst folgenden Beschluss:

 

Als Vertreter der Arbeitgeberseite werden neben dem Bürgermeister, dem Allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters und dem Leiter des Hauptamtes vom Rat der Stadt Brakel für die neue Wahlperiode folgende Ratsmitglieder benannt:

 

Beisitzer der Arbeitgeberseite:

 

1. Bürgermeister,

2. Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters,

3. Leiter des Hauptamtes,

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