Betreff
Erlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Brakel
Vorlage
024/2009-2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat mit Urteil vom 18.12.2007 (AZ.: 9 A 3648/04) entschieden, dass die Abrechnung der Kosten der Regenwasserbeseitigung (Niederschlagswasser) über den einheitlichen Frischwassermaßstab (Frischwasser = Abwasser) unzulässig ist. Damit hat das OVG NRW klargestellt, dass jede Stadt/Gemeinde in NRW verpflichtet ist, die Kosten der Regenwasserbeseitigung über eine gesonderte Gebühr, namentlich eine von der Schmutzwassergebühr getrennte Niederschlagswassergebühr, abzurechnen.

 

Die für die Einführung der getrennten Abwassergebühr erforderliche Ermittlung der abflusswirksamen Flächen durch die Fa. WTE und die Kalkulation der getrennten Abwassergebühren durch die Steuerberatungsgesellschaft mbH ACCURA ist inzwischen abgeschlossen.

 

Die Gebühren wurden wie folgt kalkuliert:

 

Schmutzwasser

2007 = 1,51 €

2008 = 1,58 €

2009 = 1,59 €

2010 = 1,61 €

 

Niederschlagswasser

2007 = 0,37 €

2008 = 0,37 €

2009 = 0,41 €

2010 = 0,34 €

 

Weiterer Sachvortrag ergeht per Power-Point-Vortrag in der Sitzung. Der PP-Vortrag wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Damit einher geht die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Stadt Brakel zur Abwasserbeseitigungssatzung.

Umgesetzt wird hier die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW, die in Abstimmung mit dem Innenministerium des Landes NRW und dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW und in Zusammenarbeit mit der Kommunal- und Abwasserberatung NRW erstellt worden ist.

 

Änderungen im Vergleich zur vorherigen Satzung sind rekursiv, unterstrichen und in Fettdruck gekennzeichnet.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss beschließt die im Entwurf vorliegende Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Brakel.

Die Satzung wird Bestandteil der Niederschrift.