Betreff
Bebauungsplan Nr. 4 "Ortskern Istrup" im Stadtbezirk Istrup a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung b. Satzungsbeschlussvorschlag
Vorlage
366/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 14.04.2008 beschlossen, den im Betreff genannten Bauleitplan aufzustellen.

 

Die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden/ Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit erfolgte im Bauausschuss am 10.12.2008.

 

Der Planentwurf lag in der Zeit vom 23.07.2009 bis zum 24.08.2009 einschließlich öffentlich aus.

 

Übersicht:

 

erst in Dokument einsetzen!

 

 

a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung

 

Beiträge im Sinne eines Einverständnisses (keine Anregungen und Bedenken, keine Hinweise) mit der Planung sind von folgenden Behörden/ Trägern öffentlicher Belange bis zum Redaktionsschluss vorgelegt worden:

 

Unitymedia NRW GmbH, Landesbetrieb Wald und Holz NRW, LWL-Amt für Denkmalpflege in Westfalen, Bezirksregierung Detmold.

 

Nachstehende Stellungnahme im Sinne von Anregungen und Bedenken ist bis zum Redaktionsschluss vorgebracht worden (Anschreiben anbei). Evtl. später eingehende Beiträge werden als Tischvorlage vorgelegt.

 

Wehrbereichsverwaltung West

 

1. Sofern bei der späteren Verwirklichung der Planung Bauhöhen bis 60m über Grund eingehalten werden, seien wahrzunehmende Belange nicht berührt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen; mit solchen Bauhöhen ist bei einer späteren Umsetzung dieser Planung nicht zu rechnen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme der Wehrbereichsverwaltung West zu nicht berührten Belangen bei Einhaltung von Bauhöhen bis 60m über Grund bei der späteren Planverwirklichung aus v.g. Gründen zur Kenntnis.

 

 

2. Das Plangebiet liege unterhalb eines militärischen Tagtieffluggebietes, in dem Tiefflug bis 75m über Grund durchgeführt werde. Aufgrund dieser Lage sei mit Lärm- und Abgasemissionen durch den militärischen Flugbetrieb zu rechnen. Spätere Ersatzansprüche gegen die Bundeswehr würden wegen dieses frühzeitigen Hinweises nicht anerkannt. Ab Bauhöhen von 75m über Grund würde zudem eine Tageskennzeichnung als Luftfahrthindernis erforderlich.

 

Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen; nach Rücksprache mit dem Einwender betrifft die Tiefflugmöglichkeit einen Tag in der Woche (mittwochs), an dem nach Anmeldung bei der zuständigen Flugaufsichtsbehörde so tief geflogen werden kann, sodass sich Konsequenzen für die Planung und deren Umsetzung daraus nicht ergeben. Auch bislang führt diese Lage offensichtlich zu keinen nennenswerten Störungen des Plangebietes durch den militärischen Flugbetrieb. Zum 2. Teil ist auszuführen, dass mit solchen Bauhöhen bei einer späteren Umsetzung dieser Planung nicht zu rechnen ist.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme der Wehrbereichsverwaltung West zur Lage des Plangebietes unterhalb eines militärischen Tagtieffluggebietes und zum Erfordernis einer Tageskennzeichnung als Luftfahrthindernis aus v.g. Gründen zur Kenntnis.

 

 

Landwirtschaftskammer NRW

 

Diese gibt neuerlich zu bedenken (erste Auswertung bereits per Bauausschuss am 10.12.2008 mit nachfolgendem Ergebnis), dass aufgrund der durch die im Plangebiet befindliche Hofstelle eines landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebes verursachten Immissionen eine Wohnnutzung erst nach Aufgabe der Betriebsgebäude an diesem Standort möglich werde. Dies setze eine Verlagerung in den Außenbereich voraus.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dieser Stellungnahme zu folgen; privatrechtlich ist vereinbart worden, den angesprochenen Betrieb bis zu einer tatsächlichen Bebauung des Plangebietes aufzugeben. Dadurch werden die angesprochenen Immissionen nicht mehr zum Tragen kommen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss folgt der Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW zur Immissionsproblematik eines im Plangebiet befindlichen landwirtschaftlichen Betriebes in Bezug auf die geplante Wohnnutzung aus v.g. Gründen.

 

 

b. Satzungsbeschluss


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss schlägt dem Rat vor, den Bebauungsplan Nr. 4 „Ortskern Istrup" im Stadtbezirk Istrup gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zu beschließen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in der Ortsmitte von Istrup südlich der „Brakeler Straße“, westlich der „Mittelstraße“, nördlich der Straße „Am Brunsberg“ und östlich der Bebauung an der „Istruper Straße“.

Er ist Teil der Gemarkung Istrup und umfasst in der Flur 6 die Flurstücke 104 tlw., 536 tlw., 179 tlw., 263, 264, 372 tlw., 510, 511, 512, 470, 471, 472 tlw. und 67.