hier: Entschädigung Ausschussvorsitzende
Sachverhalt:
Gemäß § 46 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2
GO NRW erhalten Vorsitzende von Ausschüssen des Rates eine zusätzliche
Aufwandsentschädigung, sofern in der Hauptsatzung keine Ausnahmen hiervon
geregelt sind.
Die Hauptsatzung der Stadt Brakel vom 27.11.2020 in der zur Zeit gültigen Fassung beinhaltet aktuell keine Ausnahme von der gesetzlichen Regelung.
Mit Schreiben vom 16.01.2023 beantragt die Fraktion „Liste Zukunft“ eine Ausnahmeregelung für den Rechnungsprüfungsausschuss zu treffen, da dieser zukünftig nur noch einmal im Jahr tagen soll.
Vor diesem Hintergrund wird beantragt, die Hauptsatzung im § 10 um folgenden Absatz 5 zu ergänzen:
Von der Regelung, wonach Vorsitzende von
Ausschüssen des Rates grundsätzlich eine zusätzliche Aufwandsentschädigung nach
§ 46 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 GO NRW i. V. m. § 3 Absatz 1 Nr. 6 EntschVO
erhalten, wird gemäß § 46 Absatz 2 Satz 2 Nr. 1 GO NRW folgender weiterer
Ausschuss ausgenommen:
- Rechnungsprüfungsausschuss
Anlagen:
- Antrag der Fraktion Liste Zukunft
- Hauptsatzungsentwurf 2. Änderung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Brakel
beschließt mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder den
entsprechenden Entwurf der Änderung der Hauptsatzung der Stadt Brakel vom
27.11.2020 –2. Änderung- als Satzung.
Die 2. Änderung zur Hauptsatzung der Stadt Brakel wird Bestandteil der Niederschrift des Rates.