Betreff
2. Änderung der Hauptsatzung
hier: Entschädigung Ausschussvorsitzende
Vorlage
0602/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 46 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 GO NRW erhalten Vorsitzende von Ausschüssen des Rates eine zusätzliche Aufwandsentschädigung, sofern in der Hauptsatzung keine Ausnahmen hiervon geregelt sind.

 

Die Hauptsatzung der Stadt Brakel vom 27.11.2020 in der zur Zeit gültigen Fassung beinhaltet aktuell keine Ausnahme von der gesetzlichen Regelung.

 

Mit Schreiben vom 16.01.2023 beantragt die Fraktion „Liste Zukunft“ eine Ausnahmeregelung für den Rechnungsprüfungsausschuss zu treffen, da dieser zukünftig nur noch einmal im Jahr tagen soll.

 

Vor diesem Hintergrund wird beantragt, die Hauptsatzung im § 10 um folgenden Absatz 5 zu ergänzen:

 

 

Von der Regelung, wonach Vorsitzende von Ausschüssen des Rates grundsätzlich eine zusätzliche Aufwandsentschädigung nach § 46 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 GO NRW i. V. m. § 3 Absatz 1 Nr. 6 EntschVO erhalten, wird gemäß § 46 Absatz 2 Satz 2 Nr. 1 GO NRW folgender weiterer Ausschuss ausgenommen:

 

- Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

 


Anlagen:

 

-      Antrag der Fraktion Liste Zukunft

-      Hauptsatzungsentwurf 2. Änderung


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder den entsprechenden Entwurf der Änderung der Hauptsatzung der Stadt Brakel vom 27.11.2020 –2. Änderung- als Satzung.

 

Die 2. Änderung zur Hauptsatzung der Stadt Brakel wird Bestandteil der Niederschrift des Rates.