Betreff
Ausbau der Bahnhofstraße in der Kernstadt Brakel; Planvorstellung und Durchführung einer Einwohnerversammlung
Vorlage
0592/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Handlungskonzept für den historischen Stadtkern (ISEK) von 2009 wurde unter Position 18 die Neugestaltung der Bahnhofstraße im Maßnahmenplan aufgeführt.

„Im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Platzraumes an der Einmündung Hanekamp mit Neuordnung der Funktionen fließender und ruhender Verkehr sowie Fußgängerbereiche ist eine attraktivere Führung für Fußgänger und mehr Aufenthaltsqualität im Straßenraum beabsichtigt. Durch die Gestaltung der Fußgängereiche soll der Bahnhof näher an die Altstadt herangerückt werden.“

Mit Beschluss des Bauausschusses vom 02.09.2020 wurde das Projekt „Umgestaltung der Bahnhofstraße“ zur Förderung aus dem Städtebauförderprogramm 2021 angemeldet. Mit Bewilligungsbescheid vom 15.12.2020 wurde eine 100%ige Förderung von 810.000 € auf die zuwendungsfähigen Kosten bewilligt. Die Maßnahme muss bis zum 31.12.2024 abgeschlossen sein.

 

In der Sitzung wird die Planung für die Neugestaltung der Bahnhofstraße vorgestellt.

 

Vor dem endgültigen Beschluss der Planung soll eine Einwohnerversammlung durchgeführt werden.

 

Die Einwohnerversammlung soll stattfinden am Dienstag, den 14.02.2023 um 19:00 Uhr im Sitzungssaal der „Alte Waage“, Am Markt 4 in Brakel.

 


Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss stimmt der vorgestellten Planung zu und schlägt dem Rat vor, am 14.02.2023 eine Einwohnerversammlung durchzuführen.

 

Der Rat bestimmt aus jeder Fraktion ein Ratsmitglied und eine Vertretung zur Teilnahme an der Einwohnerversammlung:

 

 

CDU                             …………………………………………    …………………………………………….

 

 

SPD                              …………………………………………    …………………………………………….

 

 

B90/Grüne               …………………………………………    …………………………………………….

 

 

UWG/CWG              …………………………………………    …………………………………………….

 

 

Liste Zukunft           …………………………………………    …………………………………………….

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Für den ersten Bauabschnitt sind Haushaltsmittel im Haushaltsplanentwurf eingestellt worden. Der zweite Bauabschnitt wird durch eine Verpflichtungsermächtigung für 2024 abgesichert.