a) Abschlussbericht
b) Anmeldung von Maßnahmen für das Programmjahr 2023
Sachverhalt:
Die Stadt Brakel ist seit 1997 Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der historischen Stadt- und Ortskerne in NRW und hat seither mit erheblichen öffentlichen Mitteln aus der Stadterneuerung den historischen Stadtkern weiter herausgearbeitet. Die Förderrichtlinien der Stadterneuerung aus dem Jahr 2008 erfordern die Aufstellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) als Grundlage für zukünftige Maßnahmen, um auch weiterhin Fördergelder zu bekommen. Da die Maßnahmen aus dem ISEK 2010 bzw. die Fortschreibung 2016 inzwischen umgesetzt sind, wurde das Büro Drees & Huesmann, Bielefeld, mit der Aufstellung des neuen ISEKs beauftragt.
In der Sitzung des Bauausschusses vom 28.04.2022 wurden erste Vorschläge für das ISEK vom Büro Drees & Huesmann vorgestellt.
Am 30.08.2022 findet ein Besprechungstermin mit dem Ministerium und der Bezirksregierung Detmold mit einer Ortsbesichtigung der Projekte statt. Ergebnisse dieses Termins sowie alle Projekte werden in der Bauausschuss- bzw. Ratssitzung vorgestellt.
Im Anschluss ist es vorgesehen, bei einer geplanten Förderung von 60 %, eine Bewilligung für folgende Einzelmaßnahmen für das Programmjahr 2023 zu beantragen:
Einzelmaßnahme |
Zuwendungs-fähige Kosten |
Zuwendung |
Eigenanteil |
Neuaufstellung
ISEK |
26.498,00 € |
15.898,80 € |
10.599,20 € |
Profilierung
u. Standortaufwertung |
100.000,00 € |
60.000,00 € |
40.000,00 € |
Verfügungsfonds |
15.000,00 € |
9.000,00 € |
6.000,00 € |
Wettbewerb
Feuerteich – Nieheimer Straße |
110.000,00 € |
66.000,00 € |
44.000,00 € |
Umgestaltung
Ehrenmal, Neuanlage Grün- u. Spielfläche |
250.000,00 € |
150.000,00 € |
100.000,00 € |
Gesamt |
501.498,00 € |
300.898,80 € |
200.599,20 € |
Anlagen:
· Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt,
a) das „Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK)“ für die Kernstadt Brakel als Grundlage für zukünftige Fördermittel aus dem Städtebauförderprogramm.
b) für die nachstehend aufgeführten Einzelmaßnahmen für das Programmjahr 2023 einen Zuschussantrag zu stellen:
Einzelmaßnahme |
Zuwendungs-fähige Kosten |
Zuwendung |
Eigenanteil |
Neuaufstellung
ISEK |
26.498,00 € |
15.898,80 € |
10.599,20 € |
Profilierung
u. Standortaufwertung |
100.000,00 € |
60.000,00 € |
40.000,00 € |
Verfügungsfonds |
15.000,00 € |
9.000,00 € |
6.000,00 € |
Wettbewerb
Feuerteich – Nieheimer Straße |
110.000,00 € |
66.000,00 € |
44.000,00 € |
Umgestaltung
Ehrenmal, Neuanlage Grün- u. Spielfläche |
250.000,00 € |
150.000,00 € |
100.000,00 € |
Gesamt |
501.498,00 € |
300.898,80 € |
200.599,20 € |
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Die vorgenannten Ausgaben werden unter Zugrundelegung des Fördersatzes von 60 % bereitgehalten.