Betreff
Antrag des Heimat- und Museumsvereins Brakel e.V.; Genehmigung für das Verlegen von "Stolpersteinen" in der Stadt Brakel
Vorlage
0466/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Seit Januar 2015 werden die Projekte STOLPERSTEINE und seit 2017 auch die STOLPERSCHWELLEN von der gemeinnützigen „STIFTUNG – SPUREN – Gunter Demnig“ organisatorisch und operativ geführt. Das Projekt ist im Januar 2022 auf über 90.000 verlegte Steine in circa 1.800 Kommunen angewachsen. (Weitere Informationen siehe >https://www.stolpersteine.eu<)

 

Voraussetzung das Kunst-Denkmal STOLPERSTEINE in einer Kommune zu realisieren ist die „Genehmigung für das Verlegen von STOLPERSTEINEN im öffentlichen Raum“, die beim Rat der Stadt beantragt wird. Mit dem Beschluss des Rates sind einzelne Bürgerinnen und Bürger oder Interessengruppen berechtigt, STOPLERSTEINE in der Stadt auf ihre Kosten und in Kooperation mit der „Stiftung – SPUREN – Gunter Demnig“ zu verlegen.

 

Die STOLPERSTEINE gehen nach der Verlegung im Gehweg in den öffentlichen Raum und damit in den Besitz der Gemeinde über. Sie können daher als Geschenk der Bürgerinnen und Bürger an ihre Stadt gesehen werden.

 

Die Verlegung von Stolpersteinen hilft, die Erinnerung an die Schicksale von jüdischen Personen in der Stadt Brakel ständig wieder ins Bewusstsein zu rufen.

 


Anlagen:

 

-      Antrag des Heimat- und Museumsvereins Brakel e.V.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt dem Heimat- u. Museumsverein Brakel e. V. die Genehmigung zur Verlegung von Stolpersteinen in der Stadt Brakel zu erteilen.

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Die Realisierung des Projektes STOLPERSTEINE ist für die Stadt Brakel kostenneutral. Die Finanzierung der Anschaffung und Verlegung von STOLPERSTEINEN wird durch die Einzelpersonen oder Interessengruppen übernommen