Betreff
Ausbau der E-Ladeinfrastruktur in der Kernstadt Brakel;
Aktueller Stand und Finanzierungsvorschlag
Vorlage
0458/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Stadt Brakel möchte im Stadtgebiet die Ladeinfrastruktur für die E-Mobilität weiter ausbauen. So wurden im Juli 2021 vier Anträge im Rahmen des Förderprogramms „Ladeinfrastruktur vor Ort“ für vier E-Ladesäulen gestellt:

1.        Ladesäule (2 x Normalladepunkt)
AC-Ladesäule mit jeweils bis 2 x 22 kW pro Ladesäule (gesamt 44 kW)
Standort: Parkplatz, Bredenweg, 33034 Brakel

 

2.        Ladesäule (2 x Normalladepunkt)
AC-Ladesäule mit jeweils bis 2 x 22 kW pro Ladesäule (gesamt 44 kW)
Standort: Parkplatz Stadthalle, 33034 Brakel

 

3.        Ladesäule (1 x Normalladepunkt, 1 x Schnellladepunkt)
DC/AC-Ladesäule mit jeweils 1 x CCS-1 x 50 kW und Typ2- 1 x 22 kW (gesamt 72 kW)
Standort: Parkplatz, Rosenstraße, 33034 Brakel

 

4.        Ladesäule (1 x Normalladepunkt, 1 x Schnellladepunkt)
DC/AC-Ladesäule mit jeweils 1 x CCS-1 x 50 kW und Typ2- 1 x 22 kW (gesamt 72 kW)
Standort: Warburger Straße, 33034 Brakel; genauer Standort noch in Klärung

 

Die vier Förderbescheide liegen seit November 2021 vor. Da zu dem Zeitpunkt die Umsetzung noch nicht final geklärt war, wurden keine Mittel in den Haushalt für 2022 eingestellt.

 

Die Kosten gestalten sich nach einem Angebot von Westfalen Weser Netz folgendermaßen:

 

Ladesäule

Gesamtkosten

Förderung

Eigenanteil

 

Normal

16.000,00 €

12.800,00 €

3.200,00 €

 

Schnell

51.300,00 €

30.000,00 €

21.300,00 €

 

 

 

 

24.500,00 €

 

 

 

 

49.000,00 €

für alle 4 Ladesäulen

 

Hinzu kommen die jährlichen Betriebskosten für die Ladesäulen:

 

Ladesäule

Betriebskosten

 

Normal

1.000,00 €

 

Schnell

1.400,00 €

 

 

4.800,00 €

für alle 4 Ladesäulen

 

Der Umsetzungszeitraum endet laut Förderrichtlinie für alle vier Vorhaben spätestens zum 31. Dezember 2022.

 

Die Ausschreibung ist in Vorbereitung und wird erfolgen, wenn der Rat seine Zustimmung zur Finanzierung gegeben hat.

 

 


Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, die vier Ladesäulen in der Kernstadt Brakel zu errichten und die Finanzierung entsprechend dem Verwaltungsvorschlag durchzuführen.

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Die Betriebskosten werden erstmalig im Haushalt 2023 vorgesehen.

 

Um die Maßnahmen noch bis Ende des Jahres umsetzen zu können, schlägt die Verwaltung vor die Finanzierung aus Mitteln aus dem Kommunalunternehmen KUBRA Budget Verkehrsflächen- und anlagen vorzunehmen und den Eigenanteil aus Mitteln der Investitionsmaßnahme „Neubaugebiet Bohlenweg“ zu decken, da diese Maßnahme in 2022 nicht mehr in voller Höhe zum Tragen kommt