Betreff
Planungsrechtliche Absicherung der Biogasanlage der "Bio Energie Brakel" in der Kernstadt Brakel; vorhabenbezogener Aufstellungsbeschluss zur Bauleitplanung
Vorlage
0455/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die ortsansässige „Bio Energie Brakel GmbH & Co. KG“ betreibt seit 2001 im Außenbereich der Kernstadt Brakel eine Cofermentations-Biogasanlage. Die Anlage war lange Zeit (bis 2009) einem landwirtschaftlichen Betrieb zugeordnet und daher planungsrechtlich privilegiert. Die Anlage ist sowohl bauplanungsrechtlich als auch immissionsschutzrechtlich genehmigt und im Betrieb ohne Beschwerden aus der Bevölkerung geblieben. Wegen des Austritts eines landwirtschaftlichen Gesellschafters ist die Privilegierung entfallen, sodass die Biogasanlage aktuell nur über einen von der Genehmigungsbehörde geduldeten Genehmigungsstatus verfügt.

Aus diesem Grund und wegen ggf. erforderlicher, zukünftiger Entwicklungsschritte soll die Anlage nunmehr auch planungsrechtlich gesichert werden. Hierzu hat der Betreiber und Vorhabenträger hinreichend begründet (siehe Anlagen) die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) beantragt.

 

Als Gewerbebetrieb im Außenbereich auf einer landwirtschaftlichen Fläche würde die Biogasanlage dem bestehenden Flächennutzungsplan zuwiderlaufen. Der genannte Antrag konnte seit 2016 allerdings nicht weiterbetrieben werden, da landesplanerische Bedenken bestanden; diese dürften durch die aktuelle regionalplanerische Situation - Absicht, Biogas in solchen Lagen planungsrechtlich unter bestimmten Prämissen zu ermöglichen – nunmehr zu relativieren sein. Eine entsprechende Änderung (55.) des Flächennutzungsplans der Stadt Brakel (im Parallelverfahren) wäre erforderlich; eine landesplanerische Zustimmung dafür liegt seit Kurzem vor.

 

Die Verwaltung unterstützt den Betrieb/ das Vorhaben in seiner jetzigen und künftigen Ausrichtung als bestehenden, erfolgreichen Beitrag zur Nutzung regenerativer Energien ausdrücklich und veranlasst hiermit nach pflichtgemäßem Ermessen die Prüfung der Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens, um die weitere städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu gewährleisten.

 

Die Durchführung des Vorhabens würde in einem Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) und Durchführungsvertrag gem. § 12 BauGB geregelt werden.

 

 

Vorhabenbezogener Aufstellungsbeschluss zur Bauleitplanung


Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss stimmt der planungsrechtlichen Absicherung der Biogasanlage (Betreiber „Bio Energie Brakel GmbH & Co. KG“) im Außenbereich der Kernstadt Brakel sowie einer dahingehenden vorhabenbezogenen Bauleitplanung (Bebauungsplan auf Antrag und Flächennutzungsplanänderung) zu und beschließt, einen solchen Bebauungsplan aufzustellen und den Flächennutzungsplan dementsprechend zu ändern.